Vor Immatrikulation Nachweis einer Krankenversicherung
Tipps für Studenten
Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Neustudenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Verlangt wird der Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes. Ohne Vorlage einer solchen Versicherungsbescheinigung erfolgt keine Immatrikulation. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) hin.
Studienanfänger sollten deshalb bereits jetzt eine derartige Bescheinigung von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abfordern.
Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten – sofern er seinen Lebensunterhalt durch einen Nebenjob mitfinanzieren muss, der unter 435 Euro im Monat liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet.
Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte unbedingt darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt. Bei regelmäßig höherem Verdienst und ab dem 26. Lebensjahr ist die studentische Krankenversicherung die Alternative.
Für sogenannte Langzeitstudenten gilt zu beachten, dass die »kostengünstige« studentische Krankenversicherung nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters – oder je nachdem was früher eintritt – längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden kann. Danach steht die Alternative, sich freiwillig gesetzlich oder privat kranken zu versichern. vzsa/nd