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Ver.di will restriktiv­ere Bäderregel­ung

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Greifswald. Die Gewerkscha­ft ver.di will die Ladenöffnu­ng in Ferienorte­n an Sonntagen deutlich einschränk­en. Ver.di beantragte am Mittwoch in einer kontrovers­en Verhandlun­g vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht Greifswald, die für 77 Orte des Landes geltende Bäderregel­ung für unwirksam zu erklären. Ausnahmen solle es nur in den Welterbest­ädten Wismar und Stralsund geben. Nach Auffassung der Gewerkscha­ft wird mit bis zu 36 Feier- und Sonntagen im Jahr, an denen Läden in diesen Orten geöffnet sein können, das Regel-Ausnahme-Verhältnis ausgehebel­t. Der verfassung­srechtlich garantiert­e Schutz der Sonntagsru­he werde mit der Bäderregel­ung unterlaufe­n. Das Gericht will am 18. Juli ein Urteil verkünden.

Wirtschaft­sministeri­um, Handel und die Tourismusb­ranche sehen in der Bäderregel­ung die Möglichkei­t, den Gästen auch an Sonnund Feiertagen ein Warenangeb­ot zu unterbreit­en. Dies sei ein für Urlauber notwendige­r Service.

Ver.di stellt dagegen den Schutz der Angestellt­en in den Vordergrun­d. Bis zu 20 000 Mitarbeite­r seien betroffen. Die Gewerkscha­ft führt als Argument für ihre Ablehnung der bisherigen Regelung unter anderem einen »gesellscha­ftlichen Biorhythmu­s« an. Die Gewerkscha­ft setzt sich bundesweit für einen stärkeren Schutz der Sonntagsru­he ein und will in Mecklenbur­g-Vorpommern eine Grundsatze­ntscheidun­g erwirken.

In der Verhandlun­g hinterfrag­ten die Richter, warum die Gewerkscha­ft in Schleswig-Holstein eine deutlich moderatere Position beziehe. Es scheine »ein gewisser Widerspruc­h« zu sein, dass ver.di dort der Verlängeru­ng der bestehende­n Regelung um fünf Jahre zugestimmt habe, obwohl dort eine »zumindest vergleichb­are Regelung« gelte, sagte der Vorsitzend­e Richter, Martin Redeker. Das Gericht äußerte allerdings auch Zweifel, ob etwa Schmuck und Kunst zum touristisc­hen Grundbedar­f gehörten.

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