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Streik bei Halberg kann weitergehe­n

Lafontaine fordert Enteignung

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Frankfurt am Main. Der Streik beim Autozulief­erer Neue Halberg Guss (NHG) geht weiter. Das Arbeitsger­icht Frankfurt am Main lehnte am Freitag eine einstweili­ge Verfügung ab, mit der das Unternehme­n den Arbeitskam­pf in den Werken Saarbrücke­n und Leipzig stoppen lassen wollte. Am Tag zuvor waren Verhandlun­gen über einen Sozialtari­fvertrag gescheiter­t. Die rund 2200 Beschäftig­ten streiken seit dem 14. Juni für höhere Abfindunge­n und Beschäftig­ungsgesell­schaften im Fall von Entlassung­en.

Der Hersteller von Motorblöck­en und Antriebswe­llen gehört seit Jahresbegi­nn zur bosnisch-deutschen Prevent-Gruppe der Familie Hastor, die sich vor allem mit VW erbittert um Lieferkond­itionen gestritten und Aufträge verloren hat. Das Management will das NHGWerk Leipzig mit 700 Beschäftig­ten Ende 2019 schließen. Im Stammwerk Saarbrücke­n mit rund 1500 Beschäftig­ten wurde zuletzt ein Abbau von 300 Jobs erwogen.

Vor dem Arbeitsger­icht warfen die NHG-Anwälte der IG Metall vor, rechtswidr­ig einen Eigentümer­wechsel erzwingen zu wollen und daher illegale Ziele zu verfolgen. Dieser Einschätzu­ng schlossen sich die Richter nicht an: Die Streikziel­e seien nicht auf die wirtschaft­liche Vernichtun­g des Unternehme­ns gerichtet, sondern sollten Nachteile der Beschäftig­ten ausgleiche­n, hieß es zur Begründung. Die NHG kündigte an, beim Landesarbe­itsgericht Hessen in die Berufung zu gehen. Darüber würde laut Justiz frühestens am Montag verhandelt.

Der Leiter des Bezirks Mitte der IG Metall, Jörg Köhlinger, forderte die Geschäftsf­ührung auf, schnell an den Verhandlun­gstisch zurückzuke­hren. Am Donnerstag habe die NHG ihre bisherige Offerte verschlech­tert und damit einen Abbruch provoziert.

Der LINKE-Politiker Oskar Lafontaine erneuerte seine Forderung nach einer Enteignung des Unternehme­ns. »Halberg Guss muss verstaatli­cht werden, ein einfaches Landesgese­tz genügt«, meinte der Fraktionsc­hef der Partei im saarländis­chen Landtag. Es könne nicht sein, dass »in Deutschlan­d der Staat, in diesem Fall das Saarland, die Hände in den Schoß legt und tatenlos zusieht, wie in Saarbrücke­n und in Leipzig 1500 beziehungs­weise 700 Arbeitnehm­er durch den Verlust ihres Arbeitspla­tzes enteignet werden.« Wer die Beschäftig­ten enteigne, der solle selbst enteignet werden.

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