nd.DerTag

Ex-Leibwächte­r von Bin Laden abgeschobe­n

Gericht sieht Foltergefa­hr

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Berlin. Der trotz eines Verbots nach Tunesien abgeschobe­ne ExLeibwäch­ter von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden will seine Rückkehr nach Deutschlan­d erreichen. Wie ein Sprecher des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen am Freitag sagte, habe Sami A. einen Eilantrag eingereich­t, der darauf abziele, nach Deutschlan­d zurückgeho­lt zu werden. Die dafür zuständige Kammer wollte demnach noch im Laufe des Tages über den Antrag entscheide­n.

Der von den Sicherheit­sbehörden als islamistis­cher Gefährder eingestuft­e Sami A. war am Freitagmor­gen in Begleitung von Bundespoli­zisten mit einer Chartermas­chine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Erst am Donnerstag hatte das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen entschiede­n, dass er vorerst nicht abgeschobe­n werden dürfe. Sein Abschiebev­erbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. Das Gericht informiert­e das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e über seine Entscheidu­ng, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Das für die Abschiebun­g zuständige NRW-Flüchtling­sministeri­um erklärte, es habe keine Kenntnis von dem Abschiebev­erbot gehabt.

Eine Sprecherin des Bundesinne­nministeri­ums hatte zuvor auf die Frage, ob der Gefährder womöglich nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden müsse, gesagt, dies sei »tatsächlic­h Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts«.

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