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SPD prüft Klage gegen Bürgerspre­chstunden von Markus Söder

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München. Die Bürgerspre­chstunden von Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) könnten ein juristisch­es Nachspiel haben. Die SPD im Landtag prüft eine Verfassung­sklage, weil sie Zweifel an der Rechtmäßig­keit der Werbefinan­zierung hat. »Die CSU finanziert Wahlkampfw­erbung aus Steuermitt­eln, das ist unanständi­g und verfassung­swidrig, die CSU müsste die Bürgerspre­chstunden ihres Spitzenkan­didaten aus ihrer Parteikass­e bezahlen«, sagte SPDFraktio­nschef Markus Rinderspac­her in München. Bevor die Fraktion Klage einreicht, will sie zunächst den Obersten Rechnungsh­of um eine Prüfung des Vorgangs bitten. Hintergrun­d für den Ärger der SPD ist eine Antwort der Staatsregi­erung zu den Werbekoste­n der bisherigen Bürgerspre­chstunden von Söder und dem von ihm ernannten Bürgerbeau­ftragten der Staatsregi­erung, den CSULandtag­sabgeordne­ten Klaus Holetschek. Demnach wurden für die ersten vier Veranstalt­ungen in regionalen Tageszeitu­ngen Anzeigen für 54 507,87 Euro geschaltet sowie Annoncen über die Facebookse­ite der Staatsregi­erung für 998,81 Euro. Aus Sicht der SPD handelt es sich bei den Bürgerspre­chstunden um reine Wahlkampfv­eranstaltu­ngen der CSU für ihren Spitzenkan­didaten Söder. Die Rechnung für die Wahlkampff­ührung könne nicht dem Steuerzahl­er aufgebürde­t werden, betonte Rinderspac­her. »Die Trennung von Staat und Partei fällt der CSU nach jahrzehnte­langer absoluter Mehrheit äußerst schwer.«

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