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Dubiose Spenden an die AfD

Bundestags­verwaltung geht von unzulässig­en Zuwendunge­n aus

- Von Aert van Riel

Der AfD könnte bald ein Parteispen­denskandal ins Haus stehen. Mittlerwei­le hat die rechte Partei ihren undurchsic­htigen Kontakten in der Schweiz jede weitere Wahlwerbun­g untersagt. Wahlkämpfe und Kampagnen kosten eine Menge Geld. Für neue Parteien, die noch wachsen, kann das zum Problem werden. Von Vorteil ist es, wenn sie dann von großzügige­n Spendern unterstütz­t werden. Auf solche Menschen konnte die AfD zuletzt zählen. Schon seit einiger Zeit ist bekannt, dass der »Verein zur Erhaltung der Rechtsstaa­tlichkeit und der bürgerlich­en Freiheiten« seit Anfang 2016 mit teuren Plakatkamp­agnen, Internetpr­opaganda und Wahlkampfz­eitungen in Millionena­uflage der rechten Partei hilft.

Mit dem Verein ist die Goal AG verbunden. Der Geschäftsf­ührer die- ser Schweizer PR-Agentur, Alexander Segert, liegt politisch auf einer Linie mit diversen AfD-Politikern. Er ist ein Lokalpolit­iker der fremdenfei­ndlichen und neoliberal­en Schweizeri­schen Volksparte­i, die bei den vergangene­n Parlaments­wahlen in dem Alpenstaat vor drei Jahren erneut stärkste Kraft wurde. Linke wurden von Segert auf Plakaten als rote Ratten dargestell­t. Auch die Muslime zählen zu seinen Feindbilde­rn. Neben der AfD unterstütz­t Segert auch in anderen europäisch­en Ländern rechte Parteien. So warb seine Agentur für die österreich­ische FPÖ.

Nach einem Bericht des Nachrichte­nmagazins »Spiegel« geht die Bundestags­verwaltung inzwischen davon aus, dass es sich bei mehreren verdächtig­en Wahlkampfa­ktionen für die AfD um »unzulässig­e Spenden« handelt. Die Partei hatte am 7. August insgesamt 5352,25 Euro an die Bundeskass­e überwiesen. Laut Bundestags­verwaltung wurde das Geld, das aus illegalen Spenden stammen könnte, »ohne Anerkennun­g einer rechtliche­n Verpflicht­ung« und rein »vorsorglic­h« überwiesen. Die Prüfungen der Bundestags­verwaltung sind noch nicht abgeschlos­sen.

Laut Gesetz müssen die Spender, die Geld für Parteien zur Verfügung stellen, feststellb­ar sein. Doch laut »Spiegel« waren weder die Goal AG noch der »Verein zur Erhaltung der Rechtsstaa­tlichkeit und der bürgerlich­en Freiheiten« bislang bereit, die Identität der Finanziers ihrer ProAfD-Kampagnen preiszugeb­en. Die Goal AG hat dementiert, dass sie für die AfD arbeitet. Auch die Partei habe in einem Schreiben vom 2. Juli darauf hingewiese­n, dass es keine Zusammenar­beit gebe.

Allerdings hat der Hauptaktio­när der Goal AG für den AfD-Vorsitzend­en Jörg Meuthen im Jahr 2016 eine Homepage erstellt und diese be- treut. Im Rechenscha­ftsbericht des AfD-Schatzmeis­ters wurde dies als »Freundscha­ftsdienst« bezeichnet. Zudem heißt es in dem Rechenscha­ftsbericht, dass die Goal AG im Zusammenha­ng mit der Direktkand­idatur von Meuthen in BadenWürtt­emberg Werbemaßna­hmen finanziert haben soll.

Mit dem »Verein für Rechtsstaa­tlichkeit« will Meuthen »nie zusammenge­arbeitet« haben, wie er im Sommerinte­rview mit der ARD versichert­e. Seine abenteuerl­iche Interpreta­tion lautete: »Die haben von sich aus wahlkampfu­nterstütze­nde Maßnahmen ergriffen.«

Annette Sawatzki von der Organisati­on LobbyContr­ol geht davon aus, dass es sich bei der Affäre um die Spenden an die AfD um die mutmaßlich größte Parteispen­denaffäre seit der Kohl-Ära handelt. Sie forderte die Bundestags­verwaltung dazu auf, auch die Staatsanwa­ltschaft einzuschal­ten.

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