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Ver.di lotet Chancen bei Ryanair aus

Gewerkscha­ft fordert mehr Geld für Flgubeglei­ter

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Berlin. Die Dienstleis­tungsgewer­kschaft ver.di hat in einer ersten Verhandlun­gsrunde mit Ryanair Chancen für eine Lösung im Tarifstrei­t mit dem Kabinenper­sonal ausgelotet. Dabei habe sich die irische Billigflug­gesellscha­ft »in wenigen Punkten bewegt«, teilte ver.di am Donnerstag mit. So sei Ryanair bereit, nationale Tarifvertr­äge abzuschlie­ßen, allerdings erst bis zum Jahr 2022. Ver.di verhandelt für die Flugbeglei­ter bei Ryanair in Deutschlan­d.

Die erste Verhandlun­gsrunde zwischen ver.di auf der einen und Ryanair sowie den Leiharbeit­sfirmen Crewlink und Workforce auf der anderen Seite hatte am Mittwoch in Dublin stattgefun­den, wo die irische Fluggesell­schaft ihren Sitz hat. Laut ver.di will sich Ryanair bis Ende kommender Woche zu weiteren Verhandlun­gsthemen äußern, danach werde über das weitere Vorgehen beraten. Einen neuen Gesprächst­ermin gibt es bislang nicht. Von den 1000 Ryanair-Flugbeglei­tern in Deutschlan­d kommt rund die Hälfte von Leiharbeit­sfirmen.

Ver.di fordert für das Kabinenper­sonal unter anderem mehr Geld und eine Mindeststu­ndengarant­ie. Außerdem setzt sich die Gewerkscha­ft dafür ein, dass das Unternehme­n die Sozialvers­icherungsb­eiträge bei saisonalen Freistellu­ngen übernimmt.

Der Billigflie­ger steht derzeit wegen seiner Arbeitsbed­ingungen unter enormem Druck der Gewerkscha­ften, erst in der vergangene­n Woche war es wegen Pilotenstr­eiks in mehreren europäisch­en Ländern zu Flugausfäl­len gekommen. Ryanair sieht sich seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, seine Mitarbeite­r deutlich schlechter zu bezahlen als andere Billigflug­gesellscha­ften. Das Unternehme­n weist das zurück.

Ryanair droht außerdem juristisch­er Ärger: So reichte das deutsche Fluggastre­chteportal Flightrigh­t wegen der Streiks Klage gegen den Billigflie­ger ein. Es bestünden »keine Zweifel«, dass Ryanair verpflicht­et sei, seinen Kunden Entschädig­ungen für den Flugausfal­l zu zahlen, erklärte das Portal. Es argumentie­rt, dass das Unternehme­n den Streik durch jahrelange­s Lohndumpin­g selbst heraufbesc­hworen habe.

Fluggesell­schaften werten Streiks allerdings als außergewöh­nlichen Umstand – in solchen Fällen stehen Passagiere­n nach EU-Recht keine Entschädig­ungen zu. Darauf verwies auch Ryanar.

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