Raserprozess wird erstmal ausgesetzt
Der neu aufgelegte Berliner Mordprozesses nach einem illegalem Autorennen mit einem Toten ist geplatzt. Die Hauptverhandlung sei ausgesetzt, teilte das Landgericht Berlin am Dienstag mit. Damit war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Berufsrichter der 40. Großen Strafkammer erfolgreich.
Das Landgericht der Hauptstadt hatte den Fall zum zweiten Mal verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil wegen Mordes mit lebenslangen Freiheitsstrafen kassiert hatte. Die Richter sahen den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Nun wird der Fall nochmals neu verhandelt werden müssen vor einer anderen Strafkammer, erklärte eine Gerichtssprecherin. Grund ist dieses Mal, dass die Verteidigung direkt zum Auftakt der erneuten Verhandlung moniert hatte, für die Juristen stehe ein zweites Mordurteil schon zu Beginn des Prozesses fest. Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass die »Besorgnis der Befangenheit« nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei Richtern zwar erlaubt, sich im Vorfeld einer Hauptverhandlung beispielsweise bei Entscheidungen über Haftfragen zu äußern, ohne dass dies dessen Unparteilichkeit in Frage stelle, erklärte das Gericht. »Im vorliegenden Fall ließen jedoch einzelne Formulierungen und Argumente in der Begründung des Haftfortdauerbeschlusses der Richter diesen Rückschluss ausnahmsweise zu«, hieß es in einer Mitteilung.