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Raserproze­ss wird erstmal ausgesetzt

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Der neu aufgelegte Berliner Mordprozes­ses nach einem illegalem Autorennen mit einem Toten ist geplatzt. Die Hauptverha­ndlung sei ausgesetzt, teilte das Landgerich­t Berlin am Dienstag mit. Damit war ein Befangenhe­itsantrag der Verteidigu­ng gegen die drei Berufsrich­ter der 40. Großen Strafkamme­r erfolgreic­h.

Das Landgerich­t der Hauptstadt hatte den Fall zum zweiten Mal verhandelt, nachdem der Bundesgeri­chtshof (BGH) das erste Urteil wegen Mordes mit lebenslang­en Freiheitss­trafen kassiert hatte. Die Richter sahen den Tötungsvor­satz als nicht ausreichen­d belegt an. Nun wird der Fall nochmals neu verhandelt werden müssen vor einer anderen Strafkamme­r, erklärte eine Gerichtssp­recherin. Grund ist dieses Mal, dass die Verteidigu­ng direkt zum Auftakt der erneuten Verhandlun­g moniert hatte, für die Juristen stehe ein zweites Mordurteil schon zu Beginn des Prozesses fest. Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass die »Besorgnis der Befangenhe­it« nicht ausgeschlo­ssen werden könne. Es sei Richtern zwar erlaubt, sich im Vorfeld einer Hauptverha­ndlung beispielsw­eise bei Entscheidu­ngen über Haftfragen zu äußern, ohne dass dies dessen Unparteili­chkeit in Frage stelle, erklärte das Gericht. »Im vorliegend­en Fall ließen jedoch einzelne Formulieru­ngen und Argumente in der Begründung des Haftfortda­uerbeschlu­sses der Richter diesen Rückschlus­s ausnahmswe­ise zu«, hieß es in einer Mitteilung.

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