Inwieweit besteht Reiseschutz für mitreisendes Freundeskind?
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In den Herbstferien wollen wir einen Freund unseres Sohnes mit in den Auslandsurlaub nehmen. Was müssen wir beim Versicherungsschutz beachten, falls das Kind krank wird oder einen Unfall hat?
Lisa U., Brandenburg
Auskunft gibt Birgit Dreyer, Reiseexpertin der Europäischen Reiseversicherung ERV):
Liegt das Reiseziel innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz, reicht die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der gesetzlichen Krankenversicherung meist aus. Sie übernimmt die Behandlungskosten, wenn sich ein Kind beispielsweise beim Spielen am Pool ein Bein bricht. Die Erstat- tung orientiert sich allerdings an den Kosten einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland. Im Ausland sind Behandlungen jedoch häufig teurer und Urlauber bleiben dann auf den Zusatzkosten sitzen.
Eine private Reisekrankenversicherung dagegen übernimmt die kompletten Behandlungskosten und kommt zudem für einen eventuellen Rücktransport auf. Diesen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht.
Wichtig ist bei minderjährigen Freundeskindern eine elterliche Reisegenehmigung sowie eine internationale Gesundheitsvollmacht: Kommt es tatsächlich zu einem Unfall oder einer Erkrankung, können die Gasteltern damit schnell medizinische Entscheidungen treffen.
kung sein. Die Anzahl der Erythrozyten kann sich unter anderem durch einen kurzzeitigen Sauerstoffmangel, starken Flüssigkeitsmangel oder Stress erhöhen, durch Überwässerung dagegen absenken.
Leukozyten sind ein Indikator für Infektionen, Entzündungen und andere Krankheiten. Thrombozyten spielen eine wichtige Rolle bei der Blutgerinnung und bei der Gewebereparatur nach einer Gefäßverletzung oder Entzündung..
Zeigt das kleine Blutbild bei den weißen Blutkörperchen auffällige Werte, ordnet der Arzt in der Regel ein großes Blutbild an, also eine ausführliche Untersuchung der weißen Blutkörperchen.