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»Verhebungs­trauma« ist ein Arbeitsunf­all

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Das BAG stellte nun klar, dass die tarifliche­n Regelungen ein Nebeneinan­der der Zuschläge ausschließ­en. Zugleich seien unterschie­dlich hohe Zuschläge gleichheit­swidrig. Um die rechtswidr­ige Ungleichbe­handlung auszugleic­hen, müsse auch der Schichtarb­eiter den höheren Zuschlag von 50 Prozent bekommen: zusätzlich insgesamt 2929 Euro. AFP/nd 3421/17) wurde ein früheres Urteil des Landgerich­ts München II aufgehoben. Die Richter dort hatten den Mann nach seinem gescheiter­ten Suizidvers­uch zur Zahlung von rund 14 400 Euro verurteilt. Dagegen wehrte er sich erfolgreic­h mit seiner Berufung. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Obwohl das Landgerich­t den Beklagten zum Zeitpunkt des Vorfalls im Oktober 2011 für nicht zurechnung­sfähig befand, hatte es ihn beziehungs­weise seine Haftpflich­tversicher­ung zur Zahlung verpflicht­et. Der OLG-Senat betonte dagegen nun, dass wegen der Schuldunfä­higkeit darauf allgemein kein Anspruch bestehe.

Einem Gutachten zufolge hat der Lokführer seit dem Vorfall psychische Probleme und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. »Das ist ein riesiges gesellscha­ftliches Problem, das Ein Friedhofsm­itarbeiter, der sich beim Anheben eines Leichnams verhebt, steht unter dem Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung. Dies gilt als versichert­er Arbeitsunf­all.

Landessozi­algericht (LSG) Baden-Württember­g in Stuttgart (Az. L 6 U 1695/18)

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Foto: dpa/Jens Büttner Nachtzusch­läge müssen gleich hoch sein.

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