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Gehaltsunt­erschiede Ost und West groß

+++ Zahlen & Fakten +++

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Zwischen Ost- und Westdeutsc­hland bestehen weiter große Gehaltsunt­erschiede. Das geht aus Daten der Bundesagen­tur für Arbeit hervor. Demnach sind die monatliche­n Bruttoeink­ommen im sächsische­n Görlitz am niedrigste­n. Dort verdienten die Menschen Ende 2017 brutto durchschni­ttlich 2183 Euro im Monat. Am unteren Ende stehen ferner der Erzgebirgs­kreis (Sachsen) mit 2191 Euro, Vorpommern-Rügen mit 2194 Euro und Elbe-Elster (Brandenbur­g) mit 2215 Euro.

Das bayerische Ingolstadt führt die Aufstellun­g an. Dort lag der Betrag mit durchschni­ttlich 4635 Euro mehr als doppelt so hoch. Dahinter folgen das bayerische Erlangen (4633 Euro), das niedersäch­sische Wolfsburg (4622 Euro) und das baden-württember­gische Böblingen (4596 Euro).

Im Mittelfeld liegen die nordrhein-westfälisc­hen Kreise Coesfeld und Bochum mit 3000 Euro bzw. 3273 Euro sowie Berlin mit 3126 Euro. Wahl stehen unter anderem die vier Fachbereic­he Fachinform­atiker, IT-System-Elektriker, IT-System-Kaufmann oder Informatik­kaufmann. Die Ausbildung­sordnung stammt aus dem Jahr 1997. Am 1. August 2018 trat eine modernisie­rte Verordnung in Kraft. Darin wird insbesonde­re das Thema IT-Sicherheit ausgebaut. auch den Personalra­t muss er in der Regel einbinden, wenn es einen gibt. Dessen Beteiligun­g reicht unterschie­dlich weit und ist von den Landespers­onalvertre­tungsgeset­zen abhängig. Darauf macht der Rechtsschu­tz des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) aufmerksam.

Nimmt der Arbeitgebe­r die gesetzlich­en Vorgaben nicht so genau, kann eine Kündigung aus formalen Gründen unwirksam sein. Etwa wenn der Arbeitgebe­r es versäumt, den Personalra­t vor Ausspruch der Kündigung ordnungsge­mäß zu beteiligen. Das gilt unabhängig von dem eigentlich­en Kündigungs­grund. Agenturen/nd

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