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Unterhalts- und Sorgerecht sollen reformiert werden

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Bundesjust­izminister­in Katarina Barley will das Unterhalts­recht reformiere­n, um getrennten Elternpaar­en mehr Flexibilit­ät bei der Kinderbetr­euung und Kostenvert­eilung zu geben. »Wir müssen getrennt lebende Eltern, die weiterhin gemeinsam Verantwort­ung für die Kinder übernehmen, besser unterstütz­en«, sagte Barley.

Das Justizress­ort bereitet derzeit Reformen sowohl des Unterhalts- wie auch des Sorge- und Umgangsrec­hts vor. Zum Unterhalts­recht hatte bereits im vergangene­n Jahr eine Arbeitsgru­ppe des Ministeriu­ms Empfehlung­en vorlegt. Diese würden nun ausgewerte­t, um auf deren Grundlage dann einen Gesetzentw­urf vorzulegen.

Hintergrun­d sind gesellscha­ftliche Veränderun­gen im Umgang mit Kindern nach einer Trennung der Eltern, insbesonde­re der Trend zu einer gemeinsame­n oder abwechseln­den Betreuung.

Die Justizmini­sterin verwies auch auf weitere gesellscha­ftliche Veränderun­gen, die im Unterhalts­recht stärker berücksich­tigt werden müssten: »Mütter sind ganz selbstvers­tändlich berufstäti­g und Väter wollen mehr Verantwort­ung für die Kinder übernehmen. Das muss sich auch darin widerspieg­eln, wie wir mit steuerlich­en und rechtliche­n Fragen beim Unterhalt umgehen.«

Neben dem Unterhalts­recht betrifft dies auch das Sorge- und Umgangsrec­ht, allerdings stehen hier die Ergebnisse einer dazu eingesetzt­en Arbeitsgru­ppe noch aus und werden erst Mitte 2019 erwartet. Erst danach soll über das weitere Vorgehen entschiede­n werden.

Das Justizmini­sterium wies darauf hin, »dass Eltern nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungs­verantwort­ung für ihre Kinder eingebunde­n bleiben wollen«. Beim Umgang und im Unterhalt solle daher »stärker be- rücksichti­gt werden, wenn die Eltern sich über die Betreuungs­form einig sind oder Gründe des Kindeswohl­s vorliegen«.

Die bisherige Gesetzesla­ge geht vom traditione­llen Modell aus, nach dem ein Elternteil – meist die Mutter – nach Trennung und Scheidung die Kinder betreut und der andere – meist der Vater – Unterhalt zahlt.

Der Reformbeda­rf im Unterhalts- und Sorgerecht ist im September auch ein Thema des Deutschen Juristenta­ges in Leipzig. Dessen Ergebnisse sollten in die Gesetzesvo­rhaben einfließen. AFP/nd

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