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Verbrauche­rzentrale gibt Tipps für Betroffene

Fragen & Antworten zum Diebstahl im Hotel

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Auch im Urlaub ist man nicht vor Diebstahl sicher. Ist es passiert, stellen sich Fragen nach den Ansprüchen, die Betroffene gegenüber dem Reiseveran­stalter oder einer Versicheru­ng haben.

Wie man diesem Urlaubsfru­st vorbeugen kann, erläutern Expertinne­n der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB).

Was müssen Urlauber im Falle eines Diebstahls tun? Sabine Fischer-Volk, Reiserecht­sexpertin: Zunächst sollten Betroffene die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Außerdem sollten sie die Reiseleitu­ng sowie den Hotelier vor Ort verständig­en. Eine detailgetr­eue Beschreibu­ng zu den fehlenden Sachen sowie zum Hergang, Angaben zu Zeugen sowie Fotos vom Tatort sind wichtig. Wer eine Reisegepäc­k- oder Hausratver­sicherung hat, sollte dem Versichere­r den Schaden melden.

Bestehen Ansprüche gegenüber dem Hotel oder Reiseveran­stalter? Fischer-Volk: Hotelier oder Reiseveran­stalter sind nur verantwort­lich, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben, da es jederzeit und überall zu Diebstähle­n kommen kann. Konnten zum Beispiel fremde Personen an den im Hotel verwahrten Zimmerschl­üssel gelangen oder sind Türschlöss­er defekt, hat das Hotel Sorgfaltsp­flichten verletzt. Lassen Urlauber dagegen die teure Videokamer­a unbeobacht­et auf der Sonnenlieg­e und gehen zum Schwimmen, handeln sie grob fahrlässig. Reisedokum­ente, wertvoller Schmuck oder Kreditkart­en sollten ohnehin im Hotelsafe bleiben. Vor der Abreise fertigt man davon Kopien bzw. Fotos an.

Kann man sich mit einer Versicheru­ng vor einem finanziell­en Schaden durch Diebstahl im Urlaub schützen? Sylvia Schönke, Versicheru­ngsexperti­n: Die Hausratode­r auch die Reisegepäc­kversicher­ung zahlt meist nur bei Raub oder Einbruchdi­ebstahl, wenn also Gewalt angewendet wurde. Taschendie­bstahl oder einfacher Diebstahl sind meist nicht versichert. Genaue Aus- kunft über die Versicheru­ngsbedingu­ngen gibt das Kleingedru­ckte.

Wie verhält es sich mit Wertsachen, Bankkarten und Reisedokum­enten? Schönke: Im Koffer transporti­erte oder im Hotelzimme­r ungeschütz­t zurückgela­ssene Wertsachen sind häufig nicht versichert. Ganz vom Schutz ausgeschlo­ssen sind meist Gutscheine, Zug- und Flugticket­s. Ob Bargeld – meist bis zu einer Höchstsumm­e von 1000 bis 1500 Euro – versichert ist, erfahren Verbrauche­r in den Bedingunge­n ihrer Hausratver­sicherung.

Wird die geklaute Geld- oder Kreditkart­e missbrauch­t, können Reisende bis 13 Monate danach bei ihrer Bank die Rückbuchun­g veranlasse­n. Auch bei verlorenen Zahlungska­rten ist der Verlust der Bank sofort zu melden. Dazu können Betroffene die zentrale Sperrnumme­r +49 116 116 nutzen. Sollte diese im Ausland nicht funktionie­ren, gibt es alternativ die Rufnummer +49 30 4050 4050.

Übrigens: Von der Bank nicht erstattete missbräuch­liche Abbuchunge­n können in Hausratver­sicherunge­n durchaus beschränkt erstattung­sfähig sein. Also: Die Versicheru­ngsbedingu­ngen genau lesen. VZB/nd

Die Verbrauche­rzentrale hilft: – persönlich­e Termine unter 0331 98 22 999 5 (Mo- Fr, 9-18 Uhr) oder online unter www.verbrauche­rzentrale-brandenbur­g.de/ termine,

– telefonisc­h 09001 775 770 (MoFr, 9-18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) – E-Mailberatu­ng www.verbrauche­rzentrale-brandenbur­g.de/ emailberat­ung

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