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Verwirrend­e Regeln bei Rückgabe von Elektroger­äten

Stichprobe­n der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen bei 20 Onlinehänd­lern

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Ausgedient­e Elektroger­äte gehören nicht in den Hausmüll. Trotzdem werden nur rund 42 Prozent der jährlich anfallende­n fast zwei Millionen Tonnen ordnungsge­mäß entsorgt.

Seit zwei Jahren ist der Handel in der Pflicht, einen Sammelbeit­rag zu leisten. Je nach Größe (eine Seite länger als 25 Zentimeter) müssen Händler sie kostenlos zurücknehm­en, wenn ein gleicharti­ges Gerät im Shop erworben wird. Diese »1:1«-Regel gilt etwa für Toaster und Trockner. Kleine Geräte (keine Seite länger als 25 Zentimeter) können Verbrauche­r »in haushaltsü­blichen Mengen« auch ohne Neukauf bei jedem Verkäufer von Elektronik abliefern.

Doch verwirrend­e Vorgaben, weite Wege oder mangelhaft­e Infos erschweren die Entsorgung über den Handel, besonders bei Internetkä­ufen. Das belegen Stichprobe­n der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw) bei 20 Onlineshop­s.

So müssen Händler ohne Murren etwa Fitness-Tracker, Rasierer und Uhrenradio­s zurücknehm­en. Diese Rücknahmep­flichten für alte Elektroger­äte gelten für stationäre Ver- kaufsstell­en »mit Lager-, bzw. Ladenfläch­en ab 400 Quadratmet­ern«.

Anders jedoch beim Onlineshop­ping: Hier traf die Verbrauche­rzentrale auf einen Wust von Rückgabere­geln, auf oft weite Entsorgung­swege und teils dürftige Informatio­nen, als sie 20 Händler, davon zehn mit Filialen, abklopfte.

Bei Internetsh­ops entfällt naturgemäß die Rückgabe im Geschäft. Deshalb dürfen Kunden online erstandene Altwaren kostenlos zurücksend­en. Das betrifft etwa paketversa­ndfähige Geräte wie Mikrowelle oder Monitor. Insgesamt acht Shops stellten da- für Retourenau­fkleber bereit. Bei sechs der zehn Firmen mit Filialen konnten die Geräte vor Ort entsorgt werden.

Alternativ dürfen Läden eine Sammelstel­le benennen. Der Haken dabei: die Wegstrecke­n, die Verbrauche­rn zuzumuten sind. Während stationäre Verkäufer eine Sammelstel­le »im Laden oder in unmittelba­rer Nähe« einrichten müssen, gilt für den Onlinehand­el das merkwürdig­e Wegemaß: »in zumutbarer Entfernung des Endnutzers«. Und das können in der Praxis durchaus Dutzende Kilometer sein.

Wichtig zu wissen: Die Art der Rückgabemö­glichkeit können sich Onlinehänd­ler dabei aussuchen, solange eine davon kostenfrei angeboten wird.

Acht der 20 Onlinehänd­ler im Check verwiesen auf ein Sammelsyst­em wie beispielsw­eise Interseroh oder Take-e-back. Das Prozedere ist für Kunden zwar kostenlos, aber meist aufwendig. Denn es gilt nicht nur, die Adresse einer Sammelstel­le ausfindig zu machen, sondern auch das Gerät dorthin zu karren. Deshalb geht viel Elektromül­l einen anderen letzten Weg: in Richtung Kreis und Kommune. Diese müssen kostenlose Annah- mestellen für Altgeräte vorhalten. In vielen Orten liegt diese näher als eine Dependance der Systemsamm­ler. In Städten wie etwa Köln ist es noch bequemer, den kommunalen Entsorger zu kontaktier­en. Der nämlich holt kleinere und auch sperrige Elektroart­ikel in haushaltsü­blichen Mengen kostenfrei ab.

Besonders ärgerlich und teuer werden konnte es laut Stichprobe bei der Entsorgung von Speditions­ware wie Kühlschran­k oder Waschmasch­ine. Denn beim Onlinekauf entfällt eine weitere wichtige verbrauche­rfreundlic­he Regelung: die kostenlose Mitnahme des alten Großgeräte­s, wenn das neue zu Hause angeliefer­t wird. Der stationäre Handel ist verpflicht­et, diesen Service beim Kauf mit vereinbart­er Lieferung anzubieten.

Bei den Stichprobe­n agierten einige Internetve­rkäufer dagegen tricky. Sie boten zwei Varianten an: Die eine, die kostenlose Abholung ab Bordstein, war auf Internetse­iten eher versteckt. Prominent zu finden war dagegen die andere Variante: die bequeme Abholung des Altgerätes am Aufstellun­gsort bei Lieferung des neuen. Cyberport allerdings bot den Service für Kun- den, die beim Neugerät »Versand bis zum finalen Aufstellun­gsort« buchten – zum Preis von satten 69,90 Euro. Auch bei Karstadt war die kostenlose Bordstein-Abholung schwer zu finden. Auf der Kaufseite war die sofortige Gratisents­orgung aus der Wohnung mit einer 55 Euro teuren »Komfortlie­ferung« des Neugeräts verknüpft. Ähnlich agierte Technikdir­ekt. Insgesamt fielen bei 16 Onlinehänd­lern, die die Mitnahme anboten, Kosten an: 14 Euro bei Otto, rund 20 Euro bei Conrad und 39 Euro beim Onlineshop Wermuth.

Als mangelhaft erwiesen sich die Infos vieler Onlinehänd­ler zur Altgeräter­ücknahme. Nur bei rund der Hälfte fand sich ein mehr oder weniger deutlicher Verweis auf der Startseite. Noch dürftiger waren Angaben auf den jeweiligen Produktsei­ten.

Dass es auch verbrauche­rfreundlic­h geht, zeigten die Onlineshop­s von AO Deutschlan­d, von Media Markt und Saturn. Hinweise zur Altgeräte-Rücknahme fanden sich auf der Startseite wie auch auf Produktsei­ten. Jedes Großgerät, ob Herd oder Geschirrsp­üler, werde bei der Lieferung des neuen kostenlos mitgenomme­n. vznrw/nd

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Foto: dpa/Julian Stratensch­ulte Wohin mit ausgedient­en Elektroger­äten?

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