Kommission ist für 10,50 Euro Mindestlohn
In Brandenburg soll der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen um fast 17 Prozent erhöht werden. Die zuständige Kommission empfahl eine Anhebung um 1,50 Euro auf dann 10,50 Euro. Der Mindestlohn, den Unternehmen ihre Beschäftigten wenigstens zahlen müssen, wenn sie Aufträge der öffentlichen Hand ergattern wollen – der sogenannte Vergabemindestlohn, der in Brandenburg derzeit neun Euro pro Stunde beträgt – soll auf 10,50 Euro steigen. Zudem werde dieser Betrag ab dem 1. Januar 2020 jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn erhöht, der bundeseinheitlich zu zahlen ist. Auf diese Empfehlung habe sich die Brandenburger Mindestlohnkommission jetzt verständigt, teilte das Potsdamer Arbeitsministerium am Mittwoch mit. Der Kommission gehören Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wissenschaft und Landesverwaltung an.
»Für die Erhöhung muss das Vergabegesetz durch den Landtag geändert werden«, ließ das Ministerium verlauten. Angestrebt werde eine Erhöhung des brandenburgischen Mindestlohns zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der amtierende Arbeitsminister Stefan Ludwig (LINKE) würdigte den Vorschlag der Kommission als starkes Signal für faire Löhne. Das Land bleibe Vorreiter beim Mindestlohn. »Mit der Vereinbarung stellen wir sicher, dass der Vergabe-Mindestlohn bei öffentlichen Vergaben auch in Zukunft höher ausfällt als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.«
10,50 Euro seien »ein wichtiger Schritt in Richtung armutssicher Löhne«, findet der Landtagsabgeordnete Andreas Bernig (LINKE).
Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) signalisierte Zustimmung. Mit dem Aufschlag wolle Brandenburg ein Zeichen setzen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, »ohne zum Amt laufen zu müssen«, sagte er der Nachrichtenagentur epd.
Von einem »realistischen Kompromiss« sprach der Deutsche Gewerkschaftsbund. »Damit geht es einen ordentlichen Schritt in Richtung eines Lohnniveaus, von dem man leben kann«, erklärte DGBLandesbezirkschef Christian Hoßbach. Lohndumping im öffentlichen Auftrag dürfe es nicht geben.
Heftige Kritik kam von der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). Die beabsichtigte Anhebung des Vergabe-Mindestlohns sei ein schwerer wirtschaftspolitischer Fehler, erklärte Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck. Er warnte vor einer Belastung von Unternehmen und öffentlichen Kassen. »Brandenburg würde damit den bundesweit mit Abstand höchsten Vergabe-Mindestlohn bekommen«, sagte er. »Das entspricht in keiner Weise der Wirtschaftskraft des Landes. In der Mindestlohnkommission haben wir Arbeitgeber deshalb klar gegen diesen Schritt gestimmt.«
Die Mindestlohnkommission will im dritten Quartal 2020 erneut zusammentreten.