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Begehren für Überwachun­g auf der Kippe

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Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) hält das Volksbegeh­ren für mehr Videoüberw­achung in Berlin in Teilen für verfassung­swidrig. Das habe die juristisch­e Überprüfun­g in seinem Haus ergeben, sagte Geisel am Donnerstag im Abgeordnet­enhaus. Er wolle deswegen den Senat um einen Beschluss bitten, um das Volksbegeh­ren dem Verfassung­sgerichtsh­of vorzulegen. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung darüber berichtet.

Eine Initiative versucht derzeit, mit einem Volksbegeh­ren ein Gesetz durchzuset­zen, nach dem Kameras an bis zu 50 Stellen in Berlin aufgehängt werden sollen. Unter den Initiatore­n sind Ex-Justizsena­tor Thomas Heilmann (CDU) und der ehemalige Neuköllner Bezirksbür­germeister Heinz Buschkowsk­y (SPD).

Die Polizei darf bisher nur bei bestimmten Anlässen und unter bestimmten Voraussetz­ungen filmen, zum Beispiel bei gewalttäti­gen Demonstrat­ionen. Mitte Februar hatte die Initiative die erste Hürde genommen und der Innenverwa­ltung etwa 25 000 Unterschri­ften übergeben. Diese hat den Gesetzentw­urf nun geprüft. Sie sieht eine Irreführun­g der Öffentlich­keit, etwa in der Überschrif­t »Für mehr Datenschut­z«. »Weil an keiner Stelle in dem Begehren selber von zusätzlich­em Datenschut­z die Rede ist«, sagte Geisel. Auch deshalb will er den Gesetzentw­urf von Richtern prüfen lassen.

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