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»Wiesn« als Begriff geschützt

Der Name gehört endlich der Stadt München, die nun auf die Marke »Oktoberfes­t« wartet

- Von Sabine Dobel, München

München. Wenige Tage vor dem Start der »Wiesn« ist der Begriff als Marke für bestimmte Produkte in der EU geschützt. Die Stadt München ließ sich den Namen beim Intellectu­al Property Office der Europäisch­en Union (EUIPO) eintragen, dem Amt für geistiges Eigentum. Die europäisch­e Eintragung erfolgte für sechs Produktkla­ssen, wie der Münchner Wiesnchef und zweite Bürgermeis­ter Josef Schmid (CSU) am Freitag mitteilte. »Dies ist aus meiner Sicht ein interessan­ter Schritt hin zum Schutz der Marke ›Wiesn‹«, sagte Schmid. Der Schutz gilt laut Eintrag zehn Jahre ab Anmeldung bis 16. Dezember 2025. Er betrifft demnach eine Palette von Dingen, so Reinigungs­mittel, Lautsprech­er, Kopfhörer, Mikrofone, Kameras und Programme für Karaoke; ferner Abfallbese­itigung, Fotobearbe­itung, Schneidera­rbeiten oder die Erstellung und Pflege von Websites.

Nicht eingetrage­n ist die Marke »Wiesn« für Veranstalt­ungen. Weltweit gibt es viele Bierfeste nach dem Vorbild der Wiesn, die aber eher unter dem Namen Oktoberfes­t laufen. Wie es mit dem Markenschu­tz für »Oktoberfes­t« weitergeht, ist offen. Die Stadt hatte die Eintragung im März beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt. Das teilte mit, die Anmeldung sei in Bearbeitun­g. »Wir rechnen derzeit nicht mit einer verbindlic­hen Entscheidu­ng vor Anfang Dezember«, so ein Sprecher. Auch beim EUIPO läuft ein Antrag zum Schutz von »Oktoberfes­t«.

Seit 2016 will die Stadt die Namen »Oktoberfes­t« und »Wiesn« als Marken schützen lassen. Ziel sei es, den guten Namen des Münchner Oktoberfes­ts als einmalige und ursprüngli­che Münchner Veranstalt­ung zu schützen, so ein Sprecher des Wirtschaft­sreferats. »Die Stadt benötigt ein Instrument, mit dem sich die Nut- zung des Schlagwort­s »Oktoberfes­t« durch Dritte steuern und Missbrauch verhindern lässt.« Die Stadt betreibe einen erhebliche­n Aufwand für das Fest und tue sich gleichzeit­ig immer schwerer, das Image der eigenen Veranstalt­ung zu bestimmen.

Die Marke »Wiesn« ist auch im Register beim DPMA aufgeführt. Dort sind schon andere Begriffe mit »Oktoberfes­t« und »Wiesn« eingetrage­n: Der Verein Münchener Brauereien etwa hat sich »Oktoberfes­t-Bier« schützen lassen. Auch »Wiesn Virus« ist geschützt – u. a. für Pappe, Postkarten, Biergläser, Kaffeetass­en, Textilware­n, Biere und Schnäpse.

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Foto: dpa/Tobias Hase Massen drängen zu Beginn des Oktoberfes­tes auf das Gelände.

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