nd.DerTag

Weg frei für Entlastung

Vorstand des Klinikums Augsburg akzeptiert­e Gewerkscha­ftsforderu­ngen

- Von Ulrike Henning

Am Wochenende verständig­ten sich die Gewerkscha­ft ver.di und der Vorstand des Klinikums Augsburg auf wesentlich­e Eckpunkte der geforderte­n Entlastung­svereinbar­ung. Der Durchbruch bei den Verhandlun­gen wurde offenbar dadurch erreicht, dass bei der noch bis zum Wochenende laufenden Urabstimmu­ng eine Mehrheit der Beschäftig­ten für einen unbefriste­ten Streik ab Anfang November votiert hatte, sollte es nicht zu einer Einigung mit dem Vorstand des noch kommunalen Krankenhau­ses kommen.

Das Klinikum mit über 1700 Betten und 2000 Mitarbeite­rn in der Pflege soll zum Jahreswech­sel Universitä­tsklinikum werden. Mit Blick auf diesen Trägerwech­sel gab es zuvor schon Einsparung­en, auch zu Lasten der Pflege. Ein Jahr lang hatten sich Beschäftig­te unter anderem mit mehreren Streiks gegen ihre prekäre Situation gewehrt. Nach Aussagen von Stefan Jagel vom ver.di-Bezirk Augsburg fehlen aktuell pro Station im Klinikum zwischen zwei und sieben Pflege-Vollzeitkr­äfte.

Vorbehaltl­ich der Zustimmung des bayerische­n Ministeriu­ms für Wissenscha­ft, der ver.di-Mitglieder und der Delegierte­n der Beschäftig­ten wurden eine Personalmi­ndestbeset­zung, eine Verbesseru­ng der Ausbildung­sbedingung­en und eine Regelung für Belastungs­fälle erreicht. Im Detail soll unter anderem innerhalb von 18 Monaten eine Regelbeset­zung für alle bettenführ­enden Abteilunge­n und Funktionsa­bteilungen eingeführt werden. Hierbei wird von deutlich mehr Personal ausgegange­n, als die Bundesregi­erung in ihrer Regelung für Untergrenz­en festgelegt hat.

Bis die neue Regelbeset­zung erreicht ist, gelten Übergangsb­estimmunge­n. In den Jahren 2019 und 2020 sollen zusätzlich 100 Vollzeitst­ellen und 16 weitere Ausbildung­sstellen in der Pflege geschaffen werden. Zudem würde nach sieben Schichten, die Pflegekräf­te innerhalb eines Monats in unterbeset­zten Stationen gearbeitet haben, ein Belastungs­ausgleich von einem Tag gewährt. Auf Unterbeset­zung könnte in Zukunft mehrstufig reagiert werden, vom Weglassen von Tätigkeite­n bis hin zur Schließung von Betten. Die Verhandlun­gspartner müssen sich bis zum 15. November über diese Festlegung­en einigen.

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