Weg frei für Entlastung
Vorstand des Klinikums Augsburg akzeptierte Gewerkschaftsforderungen
Am Wochenende verständigten sich die Gewerkschaft ver.di und der Vorstand des Klinikums Augsburg auf wesentliche Eckpunkte der geforderten Entlastungsvereinbarung. Der Durchbruch bei den Verhandlungen wurde offenbar dadurch erreicht, dass bei der noch bis zum Wochenende laufenden Urabstimmung eine Mehrheit der Beschäftigten für einen unbefristeten Streik ab Anfang November votiert hatte, sollte es nicht zu einer Einigung mit dem Vorstand des noch kommunalen Krankenhauses kommen.
Das Klinikum mit über 1700 Betten und 2000 Mitarbeitern in der Pflege soll zum Jahreswechsel Universitätsklinikum werden. Mit Blick auf diesen Trägerwechsel gab es zuvor schon Einsparungen, auch zu Lasten der Pflege. Ein Jahr lang hatten sich Beschäftigte unter anderem mit mehreren Streiks gegen ihre prekäre Situation gewehrt. Nach Aussagen von Stefan Jagel vom ver.di-Bezirk Augsburg fehlen aktuell pro Station im Klinikum zwischen zwei und sieben Pflege-Vollzeitkräfte.
Vorbehaltlich der Zustimmung des bayerischen Ministeriums für Wissenschaft, der ver.di-Mitglieder und der Delegierten der Beschäftigten wurden eine Personalmindestbesetzung, eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen und eine Regelung für Belastungsfälle erreicht. Im Detail soll unter anderem innerhalb von 18 Monaten eine Regelbesetzung für alle bettenführenden Abteilungen und Funktionsabteilungen eingeführt werden. Hierbei wird von deutlich mehr Personal ausgegangen, als die Bundesregierung in ihrer Regelung für Untergrenzen festgelegt hat.
Bis die neue Regelbesetzung erreicht ist, gelten Übergangsbestimmungen. In den Jahren 2019 und 2020 sollen zusätzlich 100 Vollzeitstellen und 16 weitere Ausbildungsstellen in der Pflege geschaffen werden. Zudem würde nach sieben Schichten, die Pflegekräfte innerhalb eines Monats in unterbesetzten Stationen gearbeitet haben, ein Belastungsausgleich von einem Tag gewährt. Auf Unterbesetzung könnte in Zukunft mehrstufig reagiert werden, vom Weglassen von Tätigkeiten bis hin zur Schließung von Betten. Die Verhandlungspartner müssen sich bis zum 15. November über diese Festlegungen einigen.