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Verurteilt­er Politiker geht in Berufung

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Potsdam. Der wegen Betrugs verurteilt­e ehemalige Landtagsab­geordnete Peer Jürgens (LINKE) will seine Kündigung durch die Landtagsfr­aktion seiner Partei nicht hinnehmen. Er habe Berufung eingelegt, bestätigte am Donnerstag Birgit Fohrmann, Vorsitzend­e Richterin am Arbeitsger­icht Potsdam. Jürgens wolle die Unwirksamk­eit seiner Kündigung erreichen. Das Gericht hatte Anfang Oktober entschiede­n, dass nach der am 26. Februar ausgesproc­henen Kündigung das Arbeitsver­hältnis Ende Juni beendet sei. Eine Abfindung erhalte der 38Jährige nicht, hieß es. Die Fraktion hatte Jürgens gekündigt, nachdem er 2017 zu einer einjährige­n Bewährungs­strafe verurteilt worden war.

Jürgens hatte als Landtagsab­geordneter in den Jahren 2004 bis 2014 Fahrtkoste­n und Mietzuschü­sse in Höhe von rund 87 000 Euro kassiert. Er soll jedoch, anders als bei der Landtagsve­rwaltung angegeben, erst in Berlin und dann in Potsdam seinen Lebensmitt­elpunkt gehabt haben. Als Hauptwohns­itz gemeldet hatte er aber Adressen in Erkner und Beeskow. Bei der Landtagswa­hl 2014 hatte Jürgens den Wiedereinz­ug ins Parlament verpasst. Die Linksfrakt­ion stellte ihn daraufhin als Referenten für die Gebiete Bildung und Wissenscha­ft ein. Zwar waren die Betrugsvor­würfe gegen ihn zu diesem Zeitpunkt schon bekannt. Die LINKE ließ aber die Unschuldsv­ermutung gelten, solange er noch nicht rechtskräf­tig verurteilt war.

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