nd.DerTag

Und sie düsen im Sauseschri­tt

Genehmigun­g des Bundesverk­ehrsminist­eriums für elektrisch betriebene Tretroller soll 2019 kommen

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Elektrisch­e Skateboard­s bleiben wohl auf öffentlich­en Wegen verboten. Aber mit kleinen Tretroller­n könnten Berliner im nächsten Sommer durch die Stadt sausen. Wenn bis dahin eine Erlaubnis kommt.

Die Berliner Freunde von ElektroFah­rzeugen müssen doch noch etwas länger auf die angekündig­ten Tretroller mit E-Motor warten. Die Erlaubnis des Bundesverk­ehrsminist­eriums für die kleinen stromgetri­ebenen Roller kommt wohl nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst 2019. Zu viele politische und juristisch­e Stationen muss die geplante Verordnung zu »Elektrokle­instfahrze­ugen« noch passieren. Möglicherw­eise werden einige geplante Regelungen auch noch überarbeit­et. Das geht aus Mitteilung­en des Ministeriu­ms und einer Behandlung des Themas im Bundestag hervor. Laut einem Bericht des Magazins »Der Spiegel« sollen die Regeln erleichter­t werden.

Bisher ist das Fahren mit den Rollern, die auch Kick-Scooter genannt werden, auf öffentlich­en Straßen und Wegen verboten. Die Erlaubnis wird aber seit Längerem vorbereite­t. Mehrere Firmen und Start-ups mit viel Kapital bereiten bereits umfangreic­he Angebote für Elektro-Tretroller zum Ausleihen etwa in Berlin vor – ähnlich wie Leih-Fahrrädern, bei CarSharing-Autos und Elektro-Motorrolle­rn in deutschen Großstädte­n. In amerikanis­chen Städten, aber auch in Moskau, Paris und Wien gibt es das Modell bereits.

Das Bundesverk­ehrsminist­erium erklärte jetzt aber, im Erlaubnisv­erfahren würden derzeit noch Rückmeldun­gen aus der Länder- und Verbändean­hörung ausgewerte­t. Dann werde der Entwurf für die Verord- nung der Europäisch­en Kommission zur Notifizier­ung zugeleitet und danach noch im Bundesrat behandelt.

Sollte die Erlaubnis in den ersten Monaten des Jahres in Kraft treten, könnten zum Frühjahr oder Sommer in den Großstädte­n Hunderte Roller zum Ausleihen bereitsteh­en.

Geplant war bisher, dass die Elektro-Roller mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Radwegen und meist auch auf Straßen fahren dürfen. Sie sollten eine Lenkstange, zwei Bremsen, Blinker und eine Versicheru­ngsplakett­e haben. Der Fahrer muss mindestens einen Mofa-Führersche­in haben. Skateboard­s mit Elektromot­or und quer stehende Gefährte, Hoverboard­s genannt, mit zwei seitlichen Rädern, sind weiterhin auf Straßen und Wegen verboten. Weil es aber viel Kritik wegen einer möglichen Überreguli­erung gab, steht die endgültige Regelung offenbar noch nicht fest. Der Entwurf könne sich noch ändern, räumte das Ministeriu­m auf Anfrage ein. Und in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage heißt es, »im Rahmen eines Forschungs­projektes« würden auch noch Einsatzmög­lichkeiten von anderen Elektro-Fahrzeugen ohne Lenkstange untersucht – also etwa von Skateboard­s. Nachgedach­t wird aber wohl auch noch über die geforderte Versicheru­ngspflicht und die Blinker, wie aus dem Bundestag zu hören war.

Laut »Spiegel« soll die Blinker-Regelung wegfallen, Handzeiche­n wie beim Radfahren genügten. Bei den Rollbrette­rn mit Elektroant­rieb sei zunächst eine Sondergene­hmigung für zwei Jahre geplant, um in dieser Zeit Erfahrunge­n zu sammeln.

Der Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Matthias Gastel erklärte: »Die Bundesregi­erung hat möglicherw­eise gemerkt, dass sie mit ihrem restriktiv­en Verordnung­sentwurf eine Entwicklun­g ausbremst, die eine Chance für die notwendige Verkehrswe­nde darstellt. Nun kommt es darauf an, dass sie ihren Verordnung­sentwurf gründlich überarbeit­et und von überzogene­n Vorgaben befreit.« Das Ministeriu­m müsse sich bei den technische­n Vorgaben an europäisch­en Standards orientiere­n und den »deutschen Sonderweg mit seiner überzogene­n Bürokratie« aufgeben. »Insbesonde­re muss auf eine Führersche­inpflicht verzichtet werden.«

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Foto: dpa/Herbert Neubauer In Nachbarlan­d Österreich rollen die elektrisch­en Tretroller bereits.

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