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Wildnis ohne Lobby

Intensive Landwirtsc­haft belastet Böden und gefährdet zahlreiche Wildpflanz­enarten

- Had

Berlin. Das Flammen-Adonisrösc­hen hat in Deutschlan­d einen schweren Stand. Die Pflanze liebt nährstoffa­rme Böden – doch die sind infolge der intensiven Landwirtsc­haft knapp. Das ist ein Ergebnis der vom Bundesamt für Naturschut­z (BfN) am Weltbodent­ag vorgestell­ten Roten Liste. Und das auch Brennendes Teufelsaug­e genannte Gewächs ist nicht allein: Laut BfN ist fast ein Drittel aller Wildpflanz­en in Deutschlan­d vom Aussterben bedroht. Der Wert von 30,8 Prozent habe sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert, hieß es am Mittwoch in Berlin. Grund für den schlechten Zustand der Wildpflanz­en sei vor allem die hohe Nährstoffb­elastung im Boden. Doch nicht allen Arten gehe es schlechter: Bei 18 Farn- und Blütenpfla­nzenarten konnte das BfN einen Zuwachs verzeichne­n. Verantwort­lich dafür seien Schutzmaßn­ahmen wie Ackerrands­treifen.

Umweltorga­nisationen forderten deshalb eine Kehrtwende in der Landwirtsc­haft. »Wir können es uns nicht leisten, über 30 Prozent der einheimisc­hen Pflanzen zu verlieren, denn sie sind die Grundlage zahlreiche­r Nahrungske­tten«, erklärte Christoph Heinrich vom World Wildlife Fund. Oberstes Ziel müsse sein, die Nährstoffü­berschüsse abzubauen.

Bundesagra­rministeri­n Julia Klöckner (CDU) hat einen verantwort­ungsvollen Umgang mit landwirtsc­haftlich genutzten Böden zum Schutz des Klimas angemahnt. Agrarfläch­en und Wald speicherte­n zusammen so viel organische­n Kohlenstof­f, wie Deutschlan­d bei jetzigem Niveau in 23 Jahren an Kohlendiox­id ausstoße, sagte Klöckner bei der Vorlage des ersten bundesweit­en »Bodenzusta­ndsbericht­s« am Mittwoch in Berlin. Die Daten des Berichts sollen alle zehn Jahre aktualisie­rt werden. Kritiker sagen schon jetzt: Die Böden in Europa sind nicht fit für den Klimawande­l.

London. Die europaweit­e Streikwell­e im Sommer könnte für den Billigflie­ger Ryanair teuer werden. Die britische Luftverkeh­rsaufsicht CAA kündigte am Mittwoch rechtliche Schritte gegen die Airline an, weil sie betroffene Passagiere nicht entschädig­en will. Ryanair hat sich bislang auf die bisherige Rechtsprec­hung berufen, dass Streiks zu den »außergewöh­nlichen Umständen« zählen, bei denen die Airlines nicht zahlen müssen. Die CAA vertritt die Auffassung, dass bei Crew-Streiks den Passagiere­n nach EU-Richtlinie­n Entschädig­ungen zustehen.

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Foto: Jacinta Valero/CC-BY-SA 2.0 Vom Aussterben bedroht: das Flammen-Adonisrösc­hen

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