Wildnis ohne Lobby
Intensive Landwirtschaft belastet Böden und gefährdet zahlreiche Wildpflanzenarten
Berlin. Das Flammen-Adonisröschen hat in Deutschland einen schweren Stand. Die Pflanze liebt nährstoffarme Böden – doch die sind infolge der intensiven Landwirtschaft knapp. Das ist ein Ergebnis der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) am Weltbodentag vorgestellten Roten Liste. Und das auch Brennendes Teufelsauge genannte Gewächs ist nicht allein: Laut BfN ist fast ein Drittel aller Wildpflanzen in Deutschland vom Aussterben bedroht. Der Wert von 30,8 Prozent habe sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert, hieß es am Mittwoch in Berlin. Grund für den schlechten Zustand der Wildpflanzen sei vor allem die hohe Nährstoffbelastung im Boden. Doch nicht allen Arten gehe es schlechter: Bei 18 Farn- und Blütenpflanzenarten konnte das BfN einen Zuwachs verzeichnen. Verantwortlich dafür seien Schutzmaßnahmen wie Ackerrandstreifen.
Umweltorganisationen forderten deshalb eine Kehrtwende in der Landwirtschaft. »Wir können es uns nicht leisten, über 30 Prozent der einheimischen Pflanzen zu verlieren, denn sie sind die Grundlage zahlreicher Nahrungsketten«, erklärte Christoph Heinrich vom World Wildlife Fund. Oberstes Ziel müsse sein, die Nährstoffüberschüsse abzubauen.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hat einen verantwortungsvollen Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Böden zum Schutz des Klimas angemahnt. Agrarflächen und Wald speicherten zusammen so viel organischen Kohlenstoff, wie Deutschland bei jetzigem Niveau in 23 Jahren an Kohlendioxid ausstoße, sagte Klöckner bei der Vorlage des ersten bundesweiten »Bodenzustandsberichts« am Mittwoch in Berlin. Die Daten des Berichts sollen alle zehn Jahre aktualisiert werden. Kritiker sagen schon jetzt: Die Böden in Europa sind nicht fit für den Klimawandel.
London. Die europaweite Streikwelle im Sommer könnte für den Billigflieger Ryanair teuer werden. Die britische Luftverkehrsaufsicht CAA kündigte am Mittwoch rechtliche Schritte gegen die Airline an, weil sie betroffene Passagiere nicht entschädigen will. Ryanair hat sich bislang auf die bisherige Rechtsprechung berufen, dass Streiks zu den »außergewöhnlichen Umständen« zählen, bei denen die Airlines nicht zahlen müssen. Die CAA vertritt die Auffassung, dass bei Crew-Streiks den Passagieren nach EU-Richtlinien Entschädigungen zustehen.