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Mehr offene Verfahren

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Es geht um Asyl und andere Dinge. Bei den Verwaltung­sgerichten stapeln sich Klagen. Es fehlen Richter. Abhilfe ist in Sicht, aber noch nicht beschlosse­n.

Potsdam. An brandenbur­gischen Verwaltung­sgerichten hat die Anzahl offener Verfahren weiter zugenommen. Waren Ende 2017 an den Gerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) noch 20 338 Verfahren anhängig, stieg die Zahl bis Ende Oktober auf 21 062, wie die Vereinigun­g der Brandenbur­ger Verwaltung­srichter auf Anfrage mitteilte. »Es gibt einen erhebliche­n Altbestand an Fällen«, sagte Verbandsch­ef Wilfried Kirkes. Derzeit sind ihm zufolge fünf Richterste­llen nicht besetzt. Es sind die Stellen von vier beisitzend­en Richtern und die Stelle des Vizepräsid­enten am Verwaltung­sgericht Frankfurt (Oder). Sie seien bereits ausgeschri­eben. »Die Nachbesetz­ungen laufen«, sagte Kirkes.

Anfang dieses Jahres hatte sich die Vereinigun­g mit einem dringenden Appell an den Landtag gewandt und zusätzlich­e Stellen im Nachtragsh­aushalt gefordert. Es gebe zu viele unerledigt­e Verfahren, hieß es. Zwar sei die Anzahl neuer Verfahren im laufenden Jahr stark zurückgega­ngen und habe das Niveau des Jahres 2014 erreicht, erklärte Kirkes. Doch aus der Asylklagew­elle der Jahre 2015 und 2016 gebe es noch zahlreiche offene Verfahren. »Das Abarbeiten der Altfälle dauert«, sagte er. »Jedes Verfahren muss einzeln geprüft werden.«

Zudem werden die Fälle komplizier­ter. Zunächst mussten überwiegen­d Klagen nach der Dublin-Regelung behandelt werden. Dabei geht es darum, dass der Flüchtling eigentlich in dem ersten EU-Staat Asyl beantragen muss, den er erreicht. Das wären beispielsw­eise Italien, Griechenla­nd oder Polen. Wurde der Flüchtling dort bereits registrier­t, bevor er in Deutschlan­d eintraf, droht ihm, zurückgesc­hickt zu werden. Gegen eine solche Entscheidu­ng des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e kann er sich aber noch juristisch zur Wehr setzen. Inzwischen landen nun Klagen von erstmals Schutzsuch­enden auf dem Richtertis­ch. Dabei spielen die Fluchtgesc­hichte sowie die Sicherheit in den Herkunftss­taaten und die persönlich­en Umstände eine Rolle.

Doch nicht nur Asylklagen beschäftig­en die Verwaltung­sgerichte. »Es geht auch um Kitaplätze, Numerus-clausus-Klagen und Klagen gegen Windräder oder die Baugenehmi­gung des Nachbarn«, erläuterte Kirkes.

Im Doppelhaus­halt 2019/ 2020, der in der kommenden Woche vom Landtag beschlosse­n werden soll, sind laut Kirkes 15 neue Stellen für die Verwaltung­sgerichtsb­arkeit vorgesehen. »Das ist ein Paradigmen­wechsel.« Jahrelang habe es in dem Bereich nur Einsparung­en gegeben. Hinzu komme, dass auch Stellen, die aufgrund von Pensionier­ungen frei werden, nachbesetz­t werden.

Insgesamt sind im Haushaltsp­lan 2019/2020 nach Angaben des Justizmini­steriums 134 neue Stellen für die Justiz vorgesehen. Über das Etat soll in der kommenden Woche entschiede­n werden.

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