Mehr offene Verfahren
Es geht um Asyl und andere Dinge. Bei den Verwaltungsgerichten stapeln sich Klagen. Es fehlen Richter. Abhilfe ist in Sicht, aber noch nicht beschlossen.
Potsdam. An brandenburgischen Verwaltungsgerichten hat die Anzahl offener Verfahren weiter zugenommen. Waren Ende 2017 an den Gerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) noch 20 338 Verfahren anhängig, stieg die Zahl bis Ende Oktober auf 21 062, wie die Vereinigung der Brandenburger Verwaltungsrichter auf Anfrage mitteilte. »Es gibt einen erheblichen Altbestand an Fällen«, sagte Verbandschef Wilfried Kirkes. Derzeit sind ihm zufolge fünf Richterstellen nicht besetzt. Es sind die Stellen von vier beisitzenden Richtern und die Stelle des Vizepräsidenten am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Sie seien bereits ausgeschrieben. »Die Nachbesetzungen laufen«, sagte Kirkes.
Anfang dieses Jahres hatte sich die Vereinigung mit einem dringenden Appell an den Landtag gewandt und zusätzliche Stellen im Nachtragshaushalt gefordert. Es gebe zu viele unerledigte Verfahren, hieß es. Zwar sei die Anzahl neuer Verfahren im laufenden Jahr stark zurückgegangen und habe das Niveau des Jahres 2014 erreicht, erklärte Kirkes. Doch aus der Asylklagewelle der Jahre 2015 und 2016 gebe es noch zahlreiche offene Verfahren. »Das Abarbeiten der Altfälle dauert«, sagte er. »Jedes Verfahren muss einzeln geprüft werden.«
Zudem werden die Fälle komplizierter. Zunächst mussten überwiegend Klagen nach der Dublin-Regelung behandelt werden. Dabei geht es darum, dass der Flüchtling eigentlich in dem ersten EU-Staat Asyl beantragen muss, den er erreicht. Das wären beispielsweise Italien, Griechenland oder Polen. Wurde der Flüchtling dort bereits registriert, bevor er in Deutschland eintraf, droht ihm, zurückgeschickt zu werden. Gegen eine solche Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann er sich aber noch juristisch zur Wehr setzen. Inzwischen landen nun Klagen von erstmals Schutzsuchenden auf dem Richtertisch. Dabei spielen die Fluchtgeschichte sowie die Sicherheit in den Herkunftsstaaten und die persönlichen Umstände eine Rolle.
Doch nicht nur Asylklagen beschäftigen die Verwaltungsgerichte. »Es geht auch um Kitaplätze, Numerus-clausus-Klagen und Klagen gegen Windräder oder die Baugenehmigung des Nachbarn«, erläuterte Kirkes.
Im Doppelhaushalt 2019/ 2020, der in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen werden soll, sind laut Kirkes 15 neue Stellen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehen. »Das ist ein Paradigmenwechsel.« Jahrelang habe es in dem Bereich nur Einsparungen gegeben. Hinzu komme, dass auch Stellen, die aufgrund von Pensionierungen frei werden, nachbesetzt werden.
Insgesamt sind im Haushaltsplan 2019/2020 nach Angaben des Justizministeriums 134 neue Stellen für die Justiz vorgesehen. Über das Etat soll in der kommenden Woche entschieden werden.