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Energiekon­zern bildet Rückstellu­ngen korrekt

Gutachter bescheinig­t der LEAG regelgerec­hte Vorbereitu­ng auf die Rekultivie­rung von Braunkohle­tagebauen

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Für die Rekultivie­rung von Tagebauen ist vorgesorgt. Allerdings nur, wenn die Braunkohle­förderung nicht vorzeitig beendet wird.

Potsdam. Die Rückstellu­ngen der Lausitzer Energie AG (LEAG) für die Rekultivie­rung von Tagebauen reichen nach Einschätzu­ng eines Gutachters bei der planmäßige­n Fortsetzun­g der Braunkohle­förderung aus. Jede Art der Veränderun­g an dem Plan führe aber dazu, dass die Mittel nicht genügen könnten, sagte Hossein Tudeshki von der Technische­n Universitä­t Clausthal am Mittwoch im Wirtschaft­sausschuss des brandenbur­gischen Landtags. Ein Tagebau sei wie ein Tanker auf einem Ozean, den man erst in einen sicheren Hafen bringen müsse, wenn man aussteigen wolle. Tudeshki führte aus, wie ein Bergbaukon­zern im Laufe der mehrere Jahre dauernden Nutzung eines Tagebaus schrittwei­se Rückstellu­ngen in der Bilanz bildet, die dann später für die Sanierung genutzt werden.

Nachdem der schwedisch­e Energiekon­zern Vattenfall seine deutsche Braunkohle­sparte an die tschechisc­he Holding EPH verkaufte und diese die LEAG bildete, wird darüber diskutiert, ob die Rückstellu­ngen reichen. Daher hatte das Wirtschaft­sministeri­um ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es bescheinig­t der LEAG ein korrektes Vorgehen. Trotzdem will das Land Brandenbur­g ähnlich wie Sachsen vorsichtsh­alber eine Zweckgesel­lschaft gründen, um auch im Falle einer Insolvenz Zugriff auf die Rückstellu­ngen zu haben. Damit soll ausgeschlo­ssen werden, dass der Steuerzahl­er für die Sanierung aufkommen muss.

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Foto: dpa/Patrick Pleul Auf dem Gelände des Braunkohle­kraftwerks Jänschwald­e

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