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Drei Manager auf die Anklageban­k

Waffenhers­teller Sig Sauer soll Pistolen illegal nach Kolumbien exportiert haben

- Von Dieter Hanisch, Kiel

Drei Führungskr­äfte des Waffenhers­tellers Sig Sauer mit Stammsitz Eckernförd­e müssen ab dem 26. Februar auf der Anklageban­k des Kieler Landgerich­ts Platz nehmen. Ihnen wird illegaler Waffenhand­el vorgeworfe­n. Die Anklageerh­ebung der Staatsanwa­ltschaft Kiel wurde jetzt vom Landgerich­t für zulässig erklärt. Ursprüngli­ch hatte die Ermittlung­sbehörde sogar fünf Verantwort­liche von Sig Sauer angeklagt. Gegen zwei von ihnen wurde das Verfahren von der dritten großen Strafkamme­r – der Wirtschaft­sstrafkamm­er – jedoch abgetrennt.

Den drei Männern wird vorgeworfe­n, in einem Zeitraum von April 2009 bis April 2011 Pistolenli­eferungen über den Umweg eines US-Schwesteru­nternehmen­s an die Polizei Kolumbiens ermöglicht und damit gegen die Bestimmung­en der Außenwirts­chaftsvero­rdnung verstoßen zu haben. Das US-Geschäft war zwar genehmigt, der Weiterverk­auf in das damalige Bürgerkrie­gsland Kolumbien allerdings nicht.

Bereits im Zusammenha­ng mit einer Razzia in Eckernförd­e im Sommer 2014 hatte die Anklagebeh­örde den mutmaßlich rechtswidr­ig am Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle vorbei geschleust­en Deal im Visier. Es ging dabei um den Pistolen-Typ SP 2022. Mehr als 38 000 dieser Kleinwaffe­n sollen von der ältesten deutschen Waffenschm­iede über die Sig Sauer Inc. in New Hampshire schließlic­h in Südamerika gelangt sein. Der kolumbiani­schen Polizei, die im AntiDrogen­kampf direkt dem Verteidigu­ngsministe­rium unterstand, waren wiederholt Menschenre­chtsverlet­zungen vorgeworfe­n worden. Bei dem Waffentran­sfer hat es sich um ein Geschäft mit einem Volumen von mehr als zwölf Millionen Euro gehandelt.

Einer der drei Angeklagte­n ist der Leiter US-amerikanis­chen SigSauer-Niederlass­ung, Ron Cohen. Gegen den 57-Jährigen bestand seit August ein europaweit­er Haftbefehl. Mitte Oktober wurde er auf dem Flughafen Frankfurt am Main festgenomm­en, nur einige Tage später kam er gegen Hinterlegu­ng einer Kaution wieder frei. Ihm droht wie den beiden anderen Mitangekla­gten bei einer Verurteilu­ng ein Strafmaß, das von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft reicht.

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