Drei Manager auf die Anklagebank
Waffenhersteller Sig Sauer soll Pistolen illegal nach Kolumbien exportiert haben
Drei Führungskräfte des Waffenherstellers Sig Sauer mit Stammsitz Eckernförde müssen ab dem 26. Februar auf der Anklagebank des Kieler Landgerichts Platz nehmen. Ihnen wird illegaler Waffenhandel vorgeworfen. Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Kiel wurde jetzt vom Landgericht für zulässig erklärt. Ursprünglich hatte die Ermittlungsbehörde sogar fünf Verantwortliche von Sig Sauer angeklagt. Gegen zwei von ihnen wurde das Verfahren von der dritten großen Strafkammer – der Wirtschaftsstrafkammer – jedoch abgetrennt.
Den drei Männern wird vorgeworfen, in einem Zeitraum von April 2009 bis April 2011 Pistolenlieferungen über den Umweg eines US-Schwesterunternehmens an die Polizei Kolumbiens ermöglicht und damit gegen die Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung verstoßen zu haben. Das US-Geschäft war zwar genehmigt, der Weiterverkauf in das damalige Bürgerkriegsland Kolumbien allerdings nicht.
Bereits im Zusammenhang mit einer Razzia in Eckernförde im Sommer 2014 hatte die Anklagebehörde den mutmaßlich rechtswidrig am Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorbei geschleusten Deal im Visier. Es ging dabei um den Pistolen-Typ SP 2022. Mehr als 38 000 dieser Kleinwaffen sollen von der ältesten deutschen Waffenschmiede über die Sig Sauer Inc. in New Hampshire schließlich in Südamerika gelangt sein. Der kolumbianischen Polizei, die im AntiDrogenkampf direkt dem Verteidigungsministerium unterstand, waren wiederholt Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen worden. Bei dem Waffentransfer hat es sich um ein Geschäft mit einem Volumen von mehr als zwölf Millionen Euro gehandelt.
Einer der drei Angeklagten ist der Leiter US-amerikanischen SigSauer-Niederlassung, Ron Cohen. Gegen den 57-Jährigen bestand seit August ein europaweiter Haftbefehl. Mitte Oktober wurde er auf dem Flughafen Frankfurt am Main festgenommen, nur einige Tage später kam er gegen Hinterlegung einer Kaution wieder frei. Ihm droht wie den beiden anderen Mitangeklagten bei einer Verurteilung ein Strafmaß, das von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft reicht.