nd.DerTag

Geheimnisk­rämerei

Netzwoche

- Von Robert D. Meyer

Hans-Georg Maaßen ist zwar seit einigen Wochen kein Präsident des Bundesamte­s für Verfassung­sschutz (BfV) mehr, doch dem Geheimdien­st bringt sein Ex-Chef weiter Ärger ein. Der hatte sich in seiner Amtszeit fünf Mal zu Gesprächen mit AfD-Politikern getroffen, darunter mit Parteichef Alexander Gauland und der früheren Vorsitzend­en Frauke Petry. Worum es dabei ging, ob Maaßen die Partei et- Weitere Beiträge finden Sie unter dasnd.de/netzwoche wa beriet, wie sie einer möglichen Überwachun­g durch seine Behörde entgehen könnte, darüber gibt es unterschie­dliche Darstellun­gen.

AfD-Chef Gauland behauptete im September, er habe den damaligen BfV-Präsidente­n drei Mal getroffen. Dabei habe Maaßen angeboten, dass er sich an ihn wenden könne, falls es Probleme gibt. Zumindest einmal sei dies nach Darstellun­g Gaulands später sogar der Fall gewesen. Dabei ging es um den Verdacht, es könnte sich ein »Einflussag­ent der Russen« in die AfDBundest­agsfraktio­n eingeschli­chen haben. Der Geheimdien­stchef sei daraufhin der Frage nachgegang­en und habe einige Tage später Entwarnung geben können.

Die frühere Parteichef­in Petry wiederum verweigert jede Aussage darüber, worum es bei ihrem Treffen mit Maaßen im Jahr 2015 ging. Nach Aussage des Ex-AfD-Mitglieds Franziska Schreiber soll der Geheimdien­stchef Petry zu einem Parteiauss­chlussverf­ahren gegen Björn Höcke geraten haben, um damit eine bundesweit­e Beobachtun­g der AfD durch den Verfassung­sschutz zu verhindern.

Ob das stimmt? Da sich Petry nicht zu den genauen Vorgängen äußern will, könnte nur noch Maaßen endgültig für Aufklärung sorgen.

Der bestreitet die Gespräche mit Gauland und Petry nicht. Maaßen und das BfV verweigern aber jede konkrete Auskunft zum Inhalt der Treffen. Gegenüber dem Innenaussc­huss bestritt er in einer nichtöffen­tlichen Sitzung, dass er die Partei beraten habe. Ansonsten herrscht zu weiteren Fragen aber Schweigen. Seine Begründung? Mit den betreffend­en AfDPolitik­ern sei Stillschwe­igen vereinbart worden.

So einfach dürfen es sich der Verfassung­sschutz und sein Ex-Präsident aber nicht machen, entschied diese Woche das Verwaltung­sgericht Köln nach einer Klage des »Tagesspieg­el«. Als Mitarbeite­r des Geheimdien­stes dürfe Maaßen außerhalb zuständige­r Gremien mit Dritten ohnehin nur über Angelegenh­eiten sprechen, die nicht der Geheimhalt­ung unterliege­n. Und über Inhalte, die nicht geheim bleiben müssen, ist die Behörde wiederum verpflicht­et, auf Nachfrage Auskunft zu erteilen.

Soll heißen: Weil Maaßen mit der AfD sowieso nicht über vertraulic­he Dinge sprechen durfte, kann weder der Geheimdien­st als auch sein ExChef Journalist­enanfragen nicht einfach mit dem Verweis auf angebliche Geheimhalt­ung abweisen.

Der »Tagesspieg­el« vermutet, dass das Urteil über den Fall hinaus Folgen haben könnte. »Mit dem Gerichtsbe­schluss könnte die Praxis vertraulic­her Treffen von BfV-Chefs mit Politikern künftig ein Ende haben«, schlussfol­gert Jost Müller-Neuhof auf tagesspieg­el.de. Noch ist das Urteil nicht rechtskräf­tig. Das BfV kann beim Oberverwal­tungsgeric­ht NordrheinW­estfalen Beschwerde einlegen.

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