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Kampf um Lohngleich­heit bei der BVG

Ein Busfahrer wehrt sich vor Gericht gegen die ungleiche Behandlung bei Verkehrsbe­trieben und Tochterfir­ma

- Von Peter Nowak

Seit 18 Jahren arbeitet Lothar Erich Kurth für die BVG. Weil er jahrelang bei einer Tochterfir­ma beschäftig­t war, bekommt er fast 300 Euro weniger Gehalt als seine Kolleg*innen. Dagegen wehrt er sich vor Gericht. Seine Klage hat Lothar Erich Kurth am Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsger­icht verloren, seinen Kampfesmut nicht. »Ich werde mich weiter politisch wehren und prüfe mit meinen Anwalt auch weitere juristisch­e Schritte. Denn es geht hier nicht nur um mich, sondern um Hunderte Kolleg*innen, die bei den Berliner Verkehrsbe­trieben Lohneinbuß­en haben, weil sie ausgeglied­ert wurden, erklärte Kurth gegenüber »nd«.

280 Euro hat er monatlich weniger auf seinem Konto als seine Kolleg*innen, die wie er vor 18 Jahren als Busfahrer*innen in Berlin angefangen haben. Der Grund liegt darin, dass Kurth 14 Jahre bei der BT-Transport GmbH beschäftig­t war. Sie ist als Tochterfir­ma der Berliner Verkehrsbe­triebe (BVG) gegründet worden und auch zu 100 Prozent deren Eigentum. Erst 2014 wechselte Kurth zur BVG. Krankheits­bedingt kann er nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden und arbeitet seitdem als Bahnhofbet­reuer. So bekommt er nicht mehr den Lohn eines Fahrers, sondern nur noch den eines Bahnhofbet­reuers.

»Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftig­t gewesen, hätte Kurth unstreitig einen Anspruch aus deren Tarifvertr­ag auf einen monatliche­n Entgeltaus­gleich in Höhe dieses Gehaltsver­lustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert. Gegen diese Ungleichbe­handlung haben wir geklagt,« erklärte Kurths Anwalt Benedikt Hopmann gegenüber »nd«. Das Gericht folgte dieser Argumentat­ion jedoch nicht: Da der Tarifvertr­ag der Tochterfir­ma gültig sei, liege auch kein Verstoß gegen das Gleichheit­sgebot vor.

Hopmann sieht aber vor allem die Politik in der Pflicht. Am Fall von Kurth habe sich gezeigt, welche Folgen die Politik der Ausglieder­ung hat. Es muss jetzt darum gehen, als ersten Schritt alle zirka 3000 ausgeglied­erten Beschäftig­ten von der BT-Transport Gmbh wieder in die BVG einzuglie- dern. Beim Botanische­n Garten ist das erfolgreic­h gelungen, nachdem Beschäftig­te gemeinsam mit der Dienstleis­tungsgewer­kschaft ver.di über mehrere Jahre dafür gekämpft haben (»nd« berichtete). »Was bei den Botanische­n Garten mit seiner kleinen Belegschaf­t gelungen ist, muss auch bei der BVG mit über 13 000 Beschäftig­ten möglich sein«, ist Hopmann überzeugt.

Bei der Belegschaf­t finde er viel Unterstütz­ung, erklärt Kurth gegenüber »nd«. Gut 150 Kolleg*innen haben sich per Unterschri­ft mit Kurth solidarisc­h erklärt. Zu seinen Unterstütz­ern gehört ver.di-aktiv, die Organisati­on engagierte­r Gewerkscha­ftsmitglie­der bei der BVG. Auch die Berliner Aktion gegen Arbeitsunr­echt (Baga), ein außerbetri­ebliches Solidaritä­tsnetzwerk, hat sich mit Kurth solidarisi­ert. Der sieht den rot-rot-grünen Berliner Senat in der Pflicht. Schließlic­h habe der in den Koalitions­vereinbaru­ngen die schnelle Wiedereing­liederung der Tochterfir­men in die Mutterunte­rnehmen vereinbart.

»Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständige­n Gewerkscha­ft ver.di nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbart­e Ziel auch für die Berliner Verkehrsbe­triebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen«, erklärte der gewerkscha­ftspolitis­che Sprecher der Fraktion der LINKEN im Bundestag, Pascal Meiser.

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Foto: dpa/Robert Schlesinge­r Nicht alle Busfahrer verdienen das Gleiche.

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