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Brandstift­er von Nauen aus Haft entlassen

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Der ehemalige NPD-Stadtveror­dnete Maik Schneider kommt vorläufig frei, weil sein Verfahren sich zu lange hinzog. Das Urteil zu seinem Brandansch­lag auf eine Turnhalle steht noch aus.

Brandenbur­g/Havel. Das Oberlandes­gericht (OLG) Brandenbur­g hat den ehemaligen NPDKommuna­lpolitiker Maik Schneider aus der Untersuchu­ngshaft entlassen. Das Gericht begründete die Freilassun­g mit vermeidbar­en Verfahrens­verzögerun­gen durch die Justiz, die sich auf mehr als sechs Monate summiert hatten. Das teilte das OLG am Donnerstag mit.

Der 31-Jährige muss sich seit Oktober in einem Revisionsp­rozess vor dem Landgerich­t Potsdams wegen des Brandansch­lags auf eine Turnhalle verantwort­en. Mit Komplizen hatte Schneider die Turnhalle des Oberstufen­zentrums in Nauen (Havelland) im August 2015 angezündet, kurz bevor dort provisoris­ch Flüchtling­e untergebra­cht werden konnten. Die Halle wurde durch die Flammen zerstört und musste neu gebaut werden.

Schneider war wegen des Anschlags und weiterer Delikte im Februar 2017 zu neuneinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil war jedoch wegen Befangenhe­it eines Schöffen im vergangene­n Jahr vom Bundesgeri­chtshof aufgehoben worden. Der Prozess musste neu aufgerollt werden und läuft noch. Wird Schneider erneut verurteilt, wovon auszugehen ist, so wird die Untersuchu­ngshaft angerechne­t. Bei einem Strafmaß oberhalb der bereits verbüßten knapp drei Jahre muss der ehemalige NPDStadtve­rordnete wieder ins Gefängnis.

Schneiders Rechtsanwa­lt Sven Oliver Milke hatte in seiner Haftbeschw­erde Ende 2018 unter anderem geltend gemacht, dass die Zustellung des ersten Urteils knapp sechs Monate gedauert habe. Dadurch sei die Revision unverhältn­ismäßig verzögert worden. Zudem monierte Milke eine schleppend­e Terminieru­ng des Revisionsp­rozesses.

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