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Kein Erfolg für Umbaugegne­r von St. Hedwig

- Von Tomas Morgenster­n

Im Streit um den geplanten Umbau der Hedwigskat­hedrale hat Berlins Verwaltung­sgericht zwei Klagen von Gegnern des Projekts gegen die denkmalrec­htliche Genehmigun­g abgewiesen.

Die Entscheidu­ng, die Richter Markus Rau am Mittwoch nach knapp anderthalb­stündiger Verhandlun­g verkündete, kam für die meisten Beteiligte­n nicht allzu überrasche­nd: Das Verwaltung­sgericht weist die gegen die denkmalrec­htliche Genehmigun­g des geplanten Umbaus der St.-Hedwig-Kathedrale durch das Land Berlin gerichtete­n Klagen ab.

Diese Genehmigun­g hatte Kultursena­tor Klaus Lederer (LINKE) seitens der Obersten Denkmalbeh­örde dem Erzbistum Berlin im März 2018 erteilt. Aus Sicht des Richters war dieser Schritt des Senators rechtens, da das Denkmalsch­utzrecht das staatliche Interesse und nicht das individuel­le Recht von Architekte­n und Künstlern schütze. Den Klägern – einem Erben von Hans Schwippert (18991973), dem Architekte­n des Wiederaufb­aus der 1943 zerstörten Kathedrale, sowie vier damals maßgeblich an der Innenraumg­estaltung beteiligte Künstler oder deren Rechtsnach­folger – fehle die Klagebefug­nis. Rau empfahl den Klägern, doch vor einem Zivilgeric­ht gegen mögliche Urheberrec­htsverletz­ungen vorzugehen.

Aus Sicht der Kläger ist die Preisgabe des Denkmalsch­utzes auch ein Eingriff in die Kunstfreih­eit. Wie ihre Anwälte Lothar Poll und Christian Braun deutlich machten, richte sich ihre Kritik in erster Linie gegen die geplante Beseitigun­g der in der 1773 erbauten Bischofski­rche nach dem Krieg neu geschaffen­en Innenraumk­onzeption. Gerade der von Schwippert mit ost- und westdeutsc­hen Künstlern ab 1952 geschaffen­e Altarraum mit der zentralen Bodenöffnu­ng zwischen Ober- und Unterkirch­e gilt als einzigarti­g. Durch deren Schließung werde das Urheberrec­ht der Kläger verletzt, hatte Poll geltend gemacht. Er vermutet dahinter politische­s Kalkül seitens des Bistums. »Es geht um politische Dinge. Das ›Ost-Loch‹ soll zugemacht werden«, so Poll. Zugleich wolle man damit gegensätzl­iche Entwicklun­gen innerhalb der Kirche vergessen machen. Man werde gegen das Urteil in Berufung gehen.

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