Kein Erfolg für Umbaugegner von St. Hedwig
Im Streit um den geplanten Umbau der Hedwigskathedrale hat Berlins Verwaltungsgericht zwei Klagen von Gegnern des Projekts gegen die denkmalrechtliche Genehmigung abgewiesen.
Die Entscheidung, die Richter Markus Rau am Mittwoch nach knapp anderthalbstündiger Verhandlung verkündete, kam für die meisten Beteiligten nicht allzu überraschend: Das Verwaltungsgericht weist die gegen die denkmalrechtliche Genehmigung des geplanten Umbaus der St.-Hedwig-Kathedrale durch das Land Berlin gerichteten Klagen ab.
Diese Genehmigung hatte Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) seitens der Obersten Denkmalbehörde dem Erzbistum Berlin im März 2018 erteilt. Aus Sicht des Richters war dieser Schritt des Senators rechtens, da das Denkmalschutzrecht das staatliche Interesse und nicht das individuelle Recht von Architekten und Künstlern schütze. Den Klägern – einem Erben von Hans Schwippert (18991973), dem Architekten des Wiederaufbaus der 1943 zerstörten Kathedrale, sowie vier damals maßgeblich an der Innenraumgestaltung beteiligte Künstler oder deren Rechtsnachfolger – fehle die Klagebefugnis. Rau empfahl den Klägern, doch vor einem Zivilgericht gegen mögliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Aus Sicht der Kläger ist die Preisgabe des Denkmalschutzes auch ein Eingriff in die Kunstfreiheit. Wie ihre Anwälte Lothar Poll und Christian Braun deutlich machten, richte sich ihre Kritik in erster Linie gegen die geplante Beseitigung der in der 1773 erbauten Bischofskirche nach dem Krieg neu geschaffenen Innenraumkonzeption. Gerade der von Schwippert mit ost- und westdeutschen Künstlern ab 1952 geschaffene Altarraum mit der zentralen Bodenöffnung zwischen Ober- und Unterkirche gilt als einzigartig. Durch deren Schließung werde das Urheberrecht der Kläger verletzt, hatte Poll geltend gemacht. Er vermutet dahinter politisches Kalkül seitens des Bistums. »Es geht um politische Dinge. Das ›Ost-Loch‹ soll zugemacht werden«, so Poll. Zugleich wolle man damit gegensätzliche Entwicklungen innerhalb der Kirche vergessen machen. Man werde gegen das Urteil in Berufung gehen.