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Mehr Tierschutz im Schweinest­all

Berliner Senat klagt gegen Regelungen der Schweineha­ltung in Deutschlan­d

- Von Maria Jordan

Auf Initiative des Justizsena­tors Dirk Behrendt (Grüne) reicht der Senat Klage beim Verfassung­sgericht in Karlsruhe gegen die Haltungsbe­dingungen von Mastschwei­nen in Deutschlan­d ein.

Die Berliner Landesregi­erung klagt vor dem Bundesverf­assungsger­icht gegen die aktuelle Regelung der Schweineha­ltung in der deutschen Landwirtsc­haft. Ein entspreche­nder Normenkont­rollantrag wird laut Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne) noch diese Woche an das Gericht übergeben.

»Die Schweinema­st in Deutschlan­d verstößt gegen den Tierschutz und verletzt die Verfassung«, sagte Behrendt bei einer Pressekonf­erenz am Mittwoch in Berlin. Als Verbrauche­rstadt hätte man in Berlin großes Interesse an einer einwandfre­ien Tierhaltun­g in ganz Deutschlan­d.

In dem über 300 Seiten starken Antrag werden die bisherigen Mindeststa­ndards der Schweineha­ltung als unzureiche­nd angeprange­rt. Die Haltungsbe­dingungen in den Ställen sei »pervers«, die Schweinema­st in der deutschen Massentier­haltung nicht tier- und artgerecht, sagte der Klagevertr­eter, Rechtsanwa­lt HansPeter Vierhaus. Dennoch sei diese Art der Haltung legal. Ziel der Klage sei deshalb, die bestehende­n Normen zu kippen und durch bessere zu ersetzen, so der Anwalt.

Schweine dürfen in Deutschlan­d auf engstem Raum, ohne ausreichen­d Platz zum Liegen oder getrennten Orten für Futteraufn­ahme oder das Absetzen von Kot und Urin gehalten werden. Weder Freilauf noch Heu oder Stroh in den Ställen sind vorgeschri­eben. Sauen verbringen außerdem im Schnitt die Hälfte des Jahres in sogenannte­r Kastenstan­dhaltung, wo sie Ferkel zur Welt bringen, fast ohne Möglichkei­t, sich zu bewegen oder Kontakt zu ihren Ferkeln zu haben.

»Berlin geht konsequent vor, das begrüßen wir«, kommentier­t Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutz­bundes. »Was die Politik nicht löst, muss nun das Gericht lösen.«

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Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbran­d

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