Anerkennung für freiwillige Einsatzkräfte
Wer im Dienst des Landes ehrenamtlich Verdienste erwirbt, soll angemessen gewürdigt werden. Dazu hat die Landesregierung ein neues Prämien- und Ehrenzeichengesetz gebilligt.
Die rot-rote Landesregierung will langjähriges Engagement von Einsatzkräften künftig mit Prämien angemessen würdigen. Dem dient ein neues Prämien- und Ehrenzeichengesetz. Das Kabinett hat dem Entwurf jetzt zugestimmt. Er wurde dem Landtag übersandt.
»Ohne das freiwillige Engagement der Brandenburgerinnen und Brandenburger würde der Brandund Katastrophenschutz in unserem Land nicht funktionieren«, erklärte dazu Innenminister KarlHeinz Schröter (SPD). »Ohne den tausendfachen Einsatz in den Freiwilligen Feuerwehren, in den Einrichtungen des Katastrophenschutzes und beim Technischen Hilfswerk wäre unser Land nicht so gut vor Bränden und Katastrophen geschützt.«
Schröter verwies in diesem Zusammenhang auf die kräftezehrenden Waldbrandeinsätze im Hitzesommer 2018. Mit dem neuen Gesetz setze das Land ein starkes Signal für das ehrenamtliche Engagement bei Feuerwehren, im Katastrophenschutz und beim Technischen Hilfswerk (THW).
Aus Sicht der Landesregierung regelt der Gesetzentwurf erstmals die Gewährung von Jubiläumsprämien und von pauschalierten Aufwandsentschädigungen im Brandund Katastrophenschutz. Zum einen soll es Jubiläumsprämien in Höhe von jeweils 500 Euro bei einer aktiven ehrenamtlichen Dienstzeit von 10, 20, 30, 40 und 50 Jahren bei den Freiwilligen Feuerwehren und in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des THW geben. Zum anderen werde, wie es in einer Mitteilung heißt, eine rechtliche Grundlage für die Zahlung eines Zuschusses geschaffen. Dieser Zuschuss solle pro Jahr 200 Euro betragen.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. »In diesem Jahr gehen wir dabei von Gesamtausgaben von fast 15 Millionen Euro aus, im kommenden Jahr von fast elf Millionen Euro«, sagte Schröter. Dabei sei ihm bewusst, dass Geld allein das großartige Engagement für unsere Gesellschaft, den unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz für unser Land gar nicht aufwiegen könne. »Wir wollen vielmehr eine symbolische Anerkennung aussprechen und das ehrenamtliche Engagement im Brandund Katastrophenschutz stärken.«
Eingebettet sind die Regelungen zu den Jubiläumsprämien und zum Aufwandsersatz im neuen Prämien- und Ehrenzeichengesetz. Es fasst die Regelungen aus dem Feuerwehrmedaillengesetz und dem Ehrenzeichengesetz im Interesse einer einheitlichen Würdigung ehrenamtlicher Dienste in den Freiwilligen Feuerwehren und in den Hilfsorganisationen zusammen. Das neue Gesetz regelt auch die Verleihung der Medaille für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen des Landes Brandenburg.