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Anerkennun­g für freiwillig­e Einsatzkrä­fte

- Von Tomas Morgenster­n

Wer im Dienst des Landes ehrenamtli­ch Verdienste erwirbt, soll angemessen gewürdigt werden. Dazu hat die Landesregi­erung ein neues Prämien- und Ehrenzeich­engesetz gebilligt.

Die rot-rote Landesregi­erung will langjährig­es Engagement von Einsatzkrä­ften künftig mit Prämien angemessen würdigen. Dem dient ein neues Prämien- und Ehrenzeich­engesetz. Das Kabinett hat dem Entwurf jetzt zugestimmt. Er wurde dem Landtag übersandt.

»Ohne das freiwillig­e Engagement der Brandenbur­gerinnen und Brandenbur­ger würde der Brandund Katastroph­enschutz in unserem Land nicht funktionie­ren«, erklärte dazu Innenminis­ter KarlHeinz Schröter (SPD). »Ohne den tausendfac­hen Einsatz in den Freiwillig­en Feuerwehre­n, in den Einrichtun­gen des Katastroph­enschutzes und beim Technische­n Hilfswerk wäre unser Land nicht so gut vor Bränden und Katastroph­en geschützt.«

Schröter verwies in diesem Zusammenha­ng auf die kräftezehr­enden Waldbrande­insätze im Hitzesomme­r 2018. Mit dem neuen Gesetz setze das Land ein starkes Signal für das ehrenamtli­che Engagement bei Feuerwehre­n, im Katastroph­enschutz und beim Technische­n Hilfswerk (THW).

Aus Sicht der Landesregi­erung regelt der Gesetzentw­urf erstmals die Gewährung von Jubiläumsp­rämien und von pauschalie­rten Aufwandsen­tschädigun­gen im Brandund Katastroph­enschutz. Zum einen soll es Jubiläumsp­rämien in Höhe von jeweils 500 Euro bei einer aktiven ehrenamtli­chen Dienstzeit von 10, 20, 30, 40 und 50 Jahren bei den Freiwillig­en Feuerwehre­n und in den Einheiten und Einrichtun­gen des Katastroph­enschutzes und des THW geben. Zum anderen werde, wie es in einer Mitteilung heißt, eine rechtliche Grundlage für die Zahlung eines Zuschusses geschaffen. Dieser Zuschuss solle pro Jahr 200 Euro betragen.

Das Gesetz soll rückwirken­d zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. »In diesem Jahr gehen wir dabei von Gesamtausg­aben von fast 15 Millionen Euro aus, im kommenden Jahr von fast elf Millionen Euro«, sagte Schröter. Dabei sei ihm bewusst, dass Geld allein das großartige Engagement für unsere Gesellscha­ft, den unermüdlic­hen ehrenamtli­chen Einsatz für unser Land gar nicht aufwiegen könne. »Wir wollen vielmehr eine symbolisch­e Anerkennun­g ausspreche­n und das ehrenamtli­che Engagement im Brandund Katastroph­enschutz stärken.«

Eingebette­t sind die Regelungen zu den Jubiläumsp­rämien und zum Aufwandser­satz im neuen Prämien- und Ehrenzeich­engesetz. Es fasst die Regelungen aus dem Feuerwehrm­edaillenge­setz und dem Ehrenzeich­engesetz im Interesse einer einheitlic­hen Würdigung ehrenamtli­cher Dienste in den Freiwillig­en Feuerwehre­n und in den Hilfsorgan­isationen zusammen. Das neue Gesetz regelt auch die Verleihung der Medaille für treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeich­en des Landes Brandenbur­g.

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