Höhere Einkommensgrenze für Sozialwohnungen
Einen Wohnberechtigungsschein sollen Singles künftig bei Jahreseinkommen bis zu 15 600 Euro erhalten
In Brandenburg ist es nicht einfach, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb sollen die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine angehoben werden.
Potsdam. Brandenburg will die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine (WBS) anheben. Das sieht der Gesetzentwurf für ein neues Wohnraumförderungsgesetz vor. Darin werden unter anderem auch automatisch aktuelle Preisentwicklungen berücksichtigt, sagte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) am Mittwoch.
Das Gesetz muss noch vom Landtag verabschiedet werden. »Wir glauben, dass es damit mehr Gerechtigkeit im Land gibt«, sagte Schneider. Die Zahl der Berechtigten werde durch Anhebung der Einkommensgrenzen höher. Etwa die Hälfte der Haushalte im Land könne damit ab- gedeckt werden, nach nur einem Drittel in der Vergangenheit. Das neue Gesetz berücksichtigt auch besondere Wohnformen: In den Genuss kommen nun auch Studenten und Auszubildende, für die Wohnheime entstehen können. Auch Wohngemeinschaften für Alte oder Behinderte werden berücksichtigt.
Bislang ist die Wohnraumförderung in Brandenburg nach einem Bundesgesetz geregelt worden. Die Länder haben nun die Möglichkeit, eigene Gesetze zu erlassen. Das Gesetz soll Menschen mit niedrigeren Einkommen unterstützen. So werden die Einkommensgrenzen für einen WBS bei einem Ein-Personen-Haushalt von derzeit 12 000 auf 15 600 Euro pro Jahr angehoben, bei ZweiPersonen-Haushalten sind es statt 18 000 künftig 22 000 Euro. Für jedes Kind wird ein Zuschlag von 2000 Euro gewährt. In der Vergangenheit waren es nur 500 Euro. Berücksichtigt wird dabei auch, dass Haushalte mit Kindern einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind.
In Brandenburg stehen 100 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bereit. Die Summe sei aber bislang nicht ausgeschöpft worden, heißt es. Insgesamt 233 Millionen Euro wurden in den Jahren 2015 bis 2018 für 2224 Wohnungen bewilligt. Davon entstanden 1342 Wohnungen neu, 882 Wohnungen wurden modernisiert. Die Miete in diesen Wohnungen liegt zwischen 5 und 5,60 Euro pro Quadratmeter im Berliner Umland und bei etwa 4,60 Euro außerhalb des Speckgürtels.
»Wir wollen größere Anreize geben, damit deutlich mehr bezahlbare Wohnungen für junge Leute, für Familien mit Kindern, für Menschen mit weniger Einkommen und für Studie- rende geschaffen werden«, erklärte die Landtagsabgeordnete Anita Tack (LINKE). Das sei dringend notwendig, denn bei den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen gebe es einen starken Rückgang. Dies sei insbesondere auf die Jahre ohne soziale Wohnraumförderung zurückzuführen. Im Jahr 2004 hatte es in Brandenburg 113 000 belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen gegeben. Das war der Höchststand. Der Tiefstwert wird Anita Tack zufolge für das Jahr 2021 prognostiziert. Dann soll es nur noch 20 000 derartige Wohnungen geben.
Die Anhebung der Einkommensgrenzen hält Grünen-Landeschefin Petra Budke für richtig. »Das ist allerdings nur ein Trostpflaster für die vielen Menschen, die verzweifelt nach einer Wohnung suchen«, sagt sie. Denn es gebe »einfach zu wenige bezahlbare Wohnungen«.