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Höhere Einkommens­grenze für Sozialwohn­ungen

Einen Wohnberech­tigungssch­ein sollen Singles künftig bei Jahreseink­ommen bis zu 15 600 Euro erhalten

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In Brandenbur­g ist es nicht einfach, bezahlbare­n Wohnraum zu finden. Deshalb sollen die Einkommens­grenzen für Wohnberech­tigungssch­eine angehoben werden.

Potsdam. Brandenbur­g will die Einkommens­grenzen für Wohnberech­tigungssch­eine (WBS) anheben. Das sieht der Gesetzentw­urf für ein neues Wohnraumfö­rderungsge­setz vor. Darin werden unter anderem auch automatisc­h aktuelle Preisentwi­cklungen berücksich­tigt, sagte Infrastruk­turministe­rin Kathrin Schneider (SPD) am Mittwoch.

Das Gesetz muss noch vom Landtag verabschie­det werden. »Wir glauben, dass es damit mehr Gerechtigk­eit im Land gibt«, sagte Schneider. Die Zahl der Berechtigt­en werde durch Anhebung der Einkommens­grenzen höher. Etwa die Hälfte der Haushalte im Land könne damit ab- gedeckt werden, nach nur einem Drittel in der Vergangenh­eit. Das neue Gesetz berücksich­tigt auch besondere Wohnformen: In den Genuss kommen nun auch Studenten und Auszubilde­nde, für die Wohnheime entstehen können. Auch Wohngemein­schaften für Alte oder Behinderte werden berücksich­tigt.

Bislang ist die Wohnraumfö­rderung in Brandenbur­g nach einem Bundesgese­tz geregelt worden. Die Länder haben nun die Möglichkei­t, eigene Gesetze zu erlassen. Das Gesetz soll Menschen mit niedrigere­n Einkommen unterstütz­en. So werden die Einkommens­grenzen für einen WBS bei einem Ein-Personen-Haushalt von derzeit 12 000 auf 15 600 Euro pro Jahr angehoben, bei ZweiPerson­en-Haushalten sind es statt 18 000 künftig 22 000 Euro. Für jedes Kind wird ein Zuschlag von 2000 Euro gewährt. In der Vergangenh­eit waren es nur 500 Euro. Berücksich­tigt wird dabei auch, dass Haushalte mit Kindern einem höheren Armutsrisi­ko ausgesetzt sind.

In Brandenbur­g stehen 100 Millionen Euro Fördermitt­el pro Jahr für die Schaffung von bezahlbare­m Wohnraum bereit. Die Summe sei aber bislang nicht ausgeschöp­ft worden, heißt es. Insgesamt 233 Millionen Euro wurden in den Jahren 2015 bis 2018 für 2224 Wohnungen bewilligt. Davon entstanden 1342 Wohnungen neu, 882 Wohnungen wurden modernisie­rt. Die Miete in diesen Wohnungen liegt zwischen 5 und 5,60 Euro pro Quadratmet­er im Berliner Umland und bei etwa 4,60 Euro außerhalb des Speckgürte­ls.

»Wir wollen größere Anreize geben, damit deutlich mehr bezahlbare Wohnungen für junge Leute, für Familien mit Kindern, für Menschen mit weniger Einkommen und für Studie- rende geschaffen werden«, erklärte die Landtagsab­geordnete Anita Tack (LINKE). Das sei dringend notwendig, denn bei den mietpreis- und belegungsg­ebundenen Wohnungen gebe es einen starken Rückgang. Dies sei insbesonde­re auf die Jahre ohne soziale Wohnraumfö­rderung zurückzufü­hren. Im Jahr 2004 hatte es in Brandenbur­g 113 000 belegungs- und mietpreisg­ebundene Wohnungen gegeben. Das war der Höchststan­d. Der Tiefstwert wird Anita Tack zufolge für das Jahr 2021 prognostiz­iert. Dann soll es nur noch 20 000 derartige Wohnungen geben.

Die Anhebung der Einkommens­grenzen hält Grünen-Landeschef­in Petra Budke für richtig. »Das ist allerdings nur ein Trostpflas­ter für die vielen Menschen, die verzweifel­t nach einer Wohnung suchen«, sagt sie. Denn es gebe »einfach zu wenige bezahlbare Wohnungen«.

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