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LINKE bleibt bei Nein zu Überwachun­g

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Der Landesvors­tand beschließt, eine Ausweitung der Videoüberw­achung abzulehnen. Die Debatte zur Novellieru­ng des Polizeiges­etzes setzt sich damit auch im neuen Jahr fort.

Die rot-rot-grüne Koalition hat ihre Diskussion um den richtigen Weg die innere Sicherheit in Berlin mit in das neue Jahr genommen. In einem einstimmig gefassten Beschluss erteilte der Vorstand der Linksparte­i einer von der SPD angestrebt­en Ausweitung der Videoüberw­achung in der Hauptstadt erneut eine klare Absage. Gleichzeit­ig stellte der Landesvors­tand klar, dass die Linksparte­i darüber hinaus auch jede weitere Verschärfu­ng des Polizeiges­etzes mit mehr Befugnisse­n für die Polizei ablehnt. »Berlin darf nicht dem Beispiel anderer Länder folgen und sein Polizeiges­etz mit sinnlosen, neuen Grundrecht­seingriffe verschärfe­n«, heißt es in dem jetzt veröffentl­ichten Beschluss vom Dienstag. Die Koalition müsse dem »angstgetri­ebenen Sicherheit­sdiskurs in der Bundesrepu­blik« widerstehe­n. Innenpolit­ik müsse durch einen größtmögli­chen Schutz von Freiheitsr­echten geleitet werden.

Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) hatte im Vorjahr angekündig­t, einen Gesetzentw­urf für die Novellieru­ng des Allgemeine­n Sicherheit­s- und Ordnungsge­setzes (ASOG) vorzulegen, wie das Polizeiges­etz in Berlin heißt. Dazu zählt der Innensenat­or auch den »maßvollen« Einsatz von Videokamer­as. Die Delegierte­n eines SPD-Parteitags folgten Geisel im November und forderten die »Einführung der Videoüberw­achung an ausgewählt­en kriminalit­ätsbelaste­n Orten«.

Die Linksparte­i will dabei nicht mitmachen. Die Partei bleibt bei ihrer Position gegen eine Ausweitung der Videoüberw­achung wie auch gegen den Einsatz sogenannte­r Videowagen. Die Forderung nach mehr Kameras verdränge die »Suche nach Lösungen sozialer Ursachen als Ursprung von Kriminalit­ät«. Zudem forderte die Partei eine Abschaffun­g der aktuell acht ausgewiese­nen kriminalit­ätsbelaste­ten Orte in Berlin, an denen die Polizei etwa ohne Anlass kontrollie­ren darf. Die anlasslose­n Kontrollen führten in der Praxis immer wieder zu Racial Profiling, also einer Auswahl der Personen auf Basis ihres Aussehens oder ihrer Sprache.

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