Weniger Sonntagsshopping
Regierung und Gewerkschaft im Nordosten einigten sich auf neue Bäderregelung
Im Nordosten gibt es künftig weniger verkaufsoffene Sonntage. Auch die Zahl der Orte mit Sonntagsshopping wird reduziert – so ein Kompromiss, den Gewerkschafter begrüßen, Händler bedauern.
Mal eben einen Regenschirm kaufen, wenn ein Schauer unerwartet im Urlaub den Sonntagsspaziergang trübt: In zwölf Orten Mecklenburg-Vorpommerns wird das fortan nicht mehr möglich sein. Sie sind von der amtlichen Liste, die das Öffnen der Ladentüren an Sonntagen erlaubt, gestrichen worden. So sind auf jener Aufstellung etwa Bergen auf Rügen und Usedom-Stadt sowie Dömitz nicht mehr zu finden. Fünf Ferienziele sind neu aufgenommen worden in den Kreis derer, die sonntags verkaufen dürfen, so Waren an der Müritz und Malchow an der Mecklenburgischen Seenplatte. Im Ergebnis ist die Zahl der Orte mit Sonntagsöffnung von 79 auf 72 reduziert worden.
Das ist das Ergebnis eines Kompromisses, auf den sich die Landesregierung und die Gewerkschaft ver.di nach viermonatigen Verhandlungen geeinigt haben. Die modifizierte Bäderregelung, über die jahrelang kontrovers diskutiert worden war, verringert auch die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Nordosten: von bislang 32 auf künftig 26. Verkauft werden darf nach wie vor »ein typisch touristisches Angebot«, dazu zählen auch Bekleidung, Lederwaren und Handys. Baumärkte dürfen nicht öffnen, auch Möbel, Autos, Staubsauger und andere große Geräte für den Haushalt sind vom Sonntagsverkauf ausgeschlossen.
Neu sind Anfang und Ende der Saison, an denen Händler sonntags ihr Angebot offerieren können. Sie läuft nicht mehr wie bisher vom 15. März bis zum ersten Novemberwochenende, sondern nun vom 15. April bis zum 30. Oktober. Eine Änderung, die seitens des Tourismusverbandes bedauert wird. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Fällt Ostern in den März, so ist die Sonntagsöffnung schon vom 15. jenes Monats an gestattet.
Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU), der den Kompromiss jetzt in Schwerin vorgestellt hat, sieht damit das Ziel erreicht, dem Sonntagsschutz mehr als bisher Rechnung zu tragen und zugleich »Planungssicherheit bei den Unternehmen im Land« zu schaffen. In ihren Reihen wird die neue Regelung kritisch betrachtet. Sie sei ein deutlicher Rückschritt gegenüber den ohnehin schon »sehr restriktiven« Sonntagsbestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern, meint Jens Rademacher, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Rostock. Der Kompromiss werde vor allem den Wettbewerbsvorteil Schleswig-Holsteins vergrößern, wo es deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage gibt, befürchtet der Wirtschaftsvertreter.
Die Gewerkschaft ver.di dagegen wertet die Einigung mit der Landesregierung als einen ausgewogenen Kompromiss, der allen Beteiligten entgegenkomme. Auf dieser Basis lasse sich gut zusammenarbeiten, da die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden und zugleich der Tourismus im Land positive Akzente setzen könne, fasste ver.di-Verhandlungsführer Matthias Baumgart zusammen. Wenn die neuen Bestimmungen in Kraft treten, nach Minister Glawes Plan am 15. April, will die Gewerkschaft die Klage fallen lassen, die sie gegen die bisherige Bäderregelung angestrengt hatte. Diese, so argumentiert ver.di, werde dem besonderen Schutzauftrag für die Sonntagsruhe nicht gerecht.
Noch muss die »Bäderverkaufsverordnung«, so der offizielle Titel des Kompromisspapiers, das Regierungskabinett passieren und Interessenvertretungen vorgelegt werden. Zumindest die Kirchen hätten schon ihr Wohlgefallen signalisiert, war von Minister Glawe zu erfahren.