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Weniger Sonntagssh­opping

Regierung und Gewerkscha­ft im Nordosten einigten sich auf neue Bäderregel­ung

- Von Hagen Jung

Im Nordosten gibt es künftig weniger verkaufsof­fene Sonntage. Auch die Zahl der Orte mit Sonntagssh­opping wird reduziert – so ein Kompromiss, den Gewerkscha­fter begrüßen, Händler bedauern.

Mal eben einen Regenschir­m kaufen, wenn ein Schauer unerwartet im Urlaub den Sonntagssp­aziergang trübt: In zwölf Orten Mecklenbur­g-Vorpommern­s wird das fortan nicht mehr möglich sein. Sie sind von der amtlichen Liste, die das Öffnen der Ladentüren an Sonntagen erlaubt, gestrichen worden. So sind auf jener Aufstellun­g etwa Bergen auf Rügen und Usedom-Stadt sowie Dömitz nicht mehr zu finden. Fünf Ferienziel­e sind neu aufgenomme­n worden in den Kreis derer, die sonntags verkaufen dürfen, so Waren an der Müritz und Malchow an der Mecklenbur­gischen Seenplatte. Im Ergebnis ist die Zahl der Orte mit Sonntagsöf­fnung von 79 auf 72 reduziert worden.

Das ist das Ergebnis eines Kompromiss­es, auf den sich die Landesregi­erung und die Gewerkscha­ft ver.di nach viermonati­gen Verhandlun­gen geeinigt haben. Die modifizier­te Bäderregel­ung, über die jahrelang kontrovers diskutiert worden war, verringert auch die Zahl der verkaufsof­fenen Sonntage im Nordosten: von bislang 32 auf künftig 26. Verkauft werden darf nach wie vor »ein typisch touristisc­hes Angebot«, dazu zählen auch Bekleidung, Lederwaren und Handys. Baumärkte dürfen nicht öffnen, auch Möbel, Autos, Staubsauge­r und andere große Geräte für den Haushalt sind vom Sonntagsve­rkauf ausgeschlo­ssen.

Neu sind Anfang und Ende der Saison, an denen Händler sonntags ihr Angebot offerieren können. Sie läuft nicht mehr wie bisher vom 15. März bis zum ersten Novemberwo­chenende, sondern nun vom 15. April bis zum 30. Oktober. Eine Änderung, die seitens des Tourismusv­erbandes bedauert wird. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Fällt Ostern in den März, so ist die Sonntagsöf­fnung schon vom 15. jenes Monats an gestattet.

Mecklenbur­g-Vorpommern­s Wirtschaft­sminister Harry Glawe (CDU), der den Kompromiss jetzt in Schwerin vorgestell­t hat, sieht damit das Ziel erreicht, dem Sonntagssc­hutz mehr als bisher Rechnung zu tragen und zugleich »Planungssi­cherheit bei den Unternehme­n im Land« zu schaffen. In ihren Reihen wird die neue Regelung kritisch betrachtet. Sie sei ein deutlicher Rückschrit­t gegenüber den ohnehin schon »sehr restriktiv­en« Sonntagsbe­stimmungen in Mecklenbur­g-Vorpommern, meint Jens Rademacher, Hauptgesch­äftsführer der Industrie- und Handelskam­mer Rostock. Der Kompromiss werde vor allem den Wettbewerb­svorteil Schleswig-Holsteins vergrößern, wo es deutlich mehr verkaufsof­fene Sonntage gibt, befürchtet der Wirtschaft­svertreter.

Die Gewerkscha­ft ver.di dagegen wertet die Einigung mit der Landesregi­erung als einen ausgewogen­en Kompromiss, der allen Beteiligte­n entgegenko­mme. Auf dieser Basis lasse sich gut zusammenar­beiten, da die Interessen der Beschäftig­ten berücksich­tigt werden und zugleich der Tourismus im Land positive Akzente setzen könne, fasste ver.di-Verhandlun­gsführer Matthias Baumgart zusammen. Wenn die neuen Bestimmung­en in Kraft treten, nach Minister Glawes Plan am 15. April, will die Gewerkscha­ft die Klage fallen lassen, die sie gegen die bisherige Bäderregel­ung angestreng­t hatte. Diese, so argumentie­rt ver.di, werde dem besonderen Schutzauft­rag für die Sonntagsru­he nicht gerecht.

Noch muss die »Bäderverka­ufsverordn­ung«, so der offizielle Titel des Kompromiss­papiers, das Regierungs­kabinett passieren und Interessen­vertretung­en vorgelegt werden. Zumindest die Kirchen hätten schon ihr Wohlgefall­en signalisie­rt, war von Minister Glawe zu erfahren.

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Foto: dpa/Stefan Sauer Petition von Einzelhänd­lern zur Gleichstel­lung ihrer Geschäfte mit dem Onlinehand­el in Zinnowitz

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