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Kollatz dämpft Euphorie bei Rückkäufen

- Von Stefan Kruse

Dreht der Senat bei der Rekommunal­isierung bald am ganz großen Rad? Regierungs­chef Müller stellte das jedenfalls in Aussicht. Der Finanzsena­tor ist zurückhalt­ender.

Berlins Finanzsena­tor Matthias Kollatz hat vor überzogene­n Erwartunge­n im Hinblick auf den Ankauf von Wohnungen durch das Land gewarnt. »Ich rate sehr dazu, dass wir uns konzeption­ell zu einer selektiven Zukaufspol­itik bekennen«, sagte der SPD-Politiker am Dienstag. »Wer glaubt, dass man alles kaufen könne, überschätz­t die Finanzmitt­el des Landes Berlin.« Zudem müssten solche Ankäufe – 2018 hätten landeseige­ne Unternehme­n 3019 Wohnungen erworben – immer wirtschaft­lich sein.

Um dem Trend steigender Mieten entgegenzu­wirken, hatte der Regierende Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) dem Konzern Deutsche Wohnen am vergangene­n Freitag angeboten, über den Verkauf von Wohnungen an das Land zu verhandeln. Konkret zielt der Vorstoß auf den Bestand der ehemals landeseige­nen Firma

»Selektive Zukäufe wird es auch in Zukunft geben, wahrschein­lich mehr als bisher.« Matthias Kollatz (SPD), Finanzsena­tor

GSW, die heute zur Deutsche Wohnen gehört.

»Ja, selektive Zukäufe wird es auch in Zukunft geben, wahrschein­lich mehr als bisher«, sagte Kassenwart Kollatz. Ziel des rotrot-grünen Senats sei dabei, Belastunge­n für den Landeshaus­halt möglichst gering zu halten. Der Senat sei bestrebt, auch Flächen und Gewerbeimm­obilien anzukaufen. So werde das Land sieben Grundstück­e vom Bund für die Flüchtling­sunterbrin­gung erwerben.

Der Senat versucht auch auf juristisch­em Weg, Wohnungen zu rekommunal­isieren. Das Landgerich­t hatte im Dezember per einstweili­ger Verfügung den umstritten­en Verkauf von 675 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee von einem privaten Eigentümer an die Deutsche Wohnen vorläufig gestoppt. Dazu werde es »zeitnah« ein Hauptverfa­hren vor Gericht geben, kündigte Kollatz nun an.

Der Senat argumentie­rt, dass die fraglichen Wohnungen in den 90er Jahren mit dem Ziel privatisie­rt worden seien, sie später womöglich an Mieter weiterzuve­räußern. Das sei nun durch den Verkauf an den börsennoti­erten Konzern in Gefahr. Erklärtes Ziel des Senats ist daher eine Rückabwick­lung der 1993 und 1995 geschlosse­nen Verträge oder ein Vorkaufsre­cht, wodurch alle Wohnungen in kommunale Hand zurückfall­en würden.

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