Weniger Sanktionen
Rot-rot-grüne Koalition begrüßt Hartz-IV-Verhandlung
Die Fraktionen von SPD, LINKE und Grünen fordern deutlich weniger Kürzungen bei Transferleistungen.
Dass sich das Bundesverfassungsgericht nun damit beschäftigt, ob Hartz-IV-Empfänger sanktioniert werden dürfen, finden SPD, Grüne und LINKE im Abgeordnetenhaus richtig. Sie hätten die Leistungskürzungen »von Anbeginn scharf kritisiert und ihre Verfassungsmäßigkeit mit guten Argumenten angezweifelt«, schrieben sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Alle drei Parteien sprachen sich dafür aus, in weniger Fällen den Beziehern von Sozialleistungen ihre Leistungen zu streichen oder zu verringern. »Deutlich entschärft« müssten die Sanktionen für Hartz IV-Empfänger werden, hieß es in der Pressemitteilung. Das gelte besonders für jugendliche Leistungsbezieher oder Familien.
Im Oktober letzten Jahres hatte die Koalition in einem Antrag für eine Bundesratsinitiative gefordert, die bisher geltenden Sanktionsregelungen zu mildern. Die Sprecherin für Soziales der SPD, Ülker Radziwill, sowie der Sprecher für Arbeit, Lars Düsterhöft, forderten eine Untergrenze bei Leistungskürzungen. »Sanktionen, die zum Beispiel die Wohnung oder das Existenzminimum von Kindern gefährden«, lösten keine Probleme, sondern schafften nur neue.
Katina Schubert, LINKE-Landesvorsitzende und arbeitspolitische Sprecherin der Fraktion, hält Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher für »verfassungswidrig« – sie »müssen eigentlich vollständig abgeschafft werden«. »Ein Sozialstaat, der seinen Namen wert ist, garantiert Teilhabe und Existenzsicherung. Gängelei und Repression durch Sanktionen stehen dazu im Widerspruch«, so Schubert.
Stefan Ziller, Sprecher für Armutsbekämpfung der GrünenFraktion, erklärte, dass Leistungskürzungen »häufig zu materiellen Notlagen bis hin zum drohenden Verlust der Wohnung« führten. Er sprach sich für die Abschaffung von Sanktionen aus, da diese, wenn sie das Existenzminimum gefährden, »mit dem Grundgesetz nicht vereinbar« seien.