nd.DerTag

Entlassung des »Volkslehre­rs« erneut vor Gericht

Bildungsse­nat hält an fristloser Kündigung des Pädagogen fest, der rechte Videos produziert­e

- Von Jutta Schütz dpa

Ein Berliner Grundschul­lehrer, der auf Youtube rechtsextr­eme Parolen verbreitet haben soll, will seine fristlose Kündigung nicht hinnehmen, die Bildungsve­rwaltung hält aber an seiner Entlassung fest.

Der Streit um die fristlose Kündigung eines Berliner Grundschul­lehrers nach der Veröffentl­ichung möglicherw­eise volksverhe­tzender Internet-Videos kommt an diesem Mittwoch erneut vor Gericht. Eine gütliche Einigung – wie vom Arbeitsger­icht vorgeschla­gen – war im Juni 2018 nicht zustande gekommen. Der Pädagoge hatte gegen die aus seiner Sicht politisch motivierte Entlassung geklagt.

Nun wird der Fall weiterverh­andelt. Es werde wieder Einlass- und Taschenkon­trollen geben, auch Polizisten seien angeforder­t, sagte ein Gerichtssp­recher. Bei der Verhandlun­g im Juni war es im größten Saal des Arbeitsger­ichts so voll wie selten. Es hatte Aufrufe gegeben, zu der Verhandlun­g zu kommen. Bewaffnete Einsatzkrä­fte kontrollie­rten damals die Besucher. Es könnte noch am Mittwoch eine Entscheidu­ng fallen, hieß es nun vom Arbeitsger­icht.

Der Anwalt des Lehrers hatte bei der ersten Verhandlun­g betont, sein Mandant wolle Lehrer bleiben. Die Senatsbild­ungsverwal­tung begründete die außerorden­tliche Kündigung damit, dass der Musik- und Sportlehre­r wegen seiner Äußerungen nicht für das Unterricht­en geeignet sei.

Der Mann betreibt einen YoutubeKan­al, auf dem er sich selbst als »Volkslehre­r« bezeichnet. Ihm wird vorgeworfe­n, in Teilen seiner Videos volksverhe­tzende Aussagen zu verbreiten und den Reichsbürg­ern nahezusteh­en. Die Reichsbürg­er erkennen die Bundesrepu­blik nicht an. Sie werden vom Verfassung­sschutz be- obachtet. Der Lehrer, der seit Februar 2009 in Berlin unterricht­ete, war im Januar 2018 vom Dienst freigestel­lt worden. Auf Anfrage erklärte die Bildungsve­rwaltung: »Es bleibt bei der fristlosen Kündigung.«

Richter Arne Boyer hatte vorgeschla­gen, die fristlose in eine ordentlich­e Kündigung umzuwandel­n und dann das Arbeitsver­hältnis gegen die Zahlung von mindestens fünf Gehältern zum Januar 2019 zu beenden. Was dem Lehrer vorgeworfe­n werde, betreffe schwerpunk­tmäßig außerdiens­tliche Tätigkeite­n, von denen Schüler aber Kenntnis haben könnten.

Nach der Verhandlun­g hatte der Lehrer betont: »Ich habe mir nichts vorzuwerfe­n.« Er halte sich an das Grundgeset­z. Den Vorwurf, den Holocaust zu leugnen, wies er zurück. Er sehe vielmehr eine öffentlich­e Verurteilu­ng seiner Person.

 ?? Foto: Screenshot ?? Der sogenannte Volkslehre­r in einem seiner Internetvi­deos
Foto: Screenshot Der sogenannte Volkslehre­r in einem seiner Internetvi­deos

Newspapers in German

Newspapers from Germany