Steuer auf neue Windkraftanlagen geplant
Der SPD schwebt vor, dass 10 000 Euro pro Jahr für neue Windräder an die Kommunen gezahlt werden müssen
Gegen geplante Windparks regt sich in der Regel Widerstand der Anwohner. Zahlungen an die Kommunen sollen für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen.
Mit einem sogenannten Windeuro will die SPD der Errichtung von Windenergieanlagen mehr Akzeptanz verschaffen. Landtagsfraktionschef Mike Bischoff stellte am Dienstag den Plan vor, per Gesetz ab 2020 eine Steuer in Höhe von 10 000 Euro pro Jahr und Windrad einzuführen. Diese Summe sollen Betreiber den Kommunen zahlen müssen, auf deren Territorium die Anlagen errichtet worden sind. Bischoff sagt, dieses Geld käme Menschen zugute, »die diese Anlagen sehen, und wenn der Wind ungünstig steht, auch hören müssen«. Mit dieser Initiative betrete Brandenburg Neuland und könne in Deutschland beispielgebend sei.
Der SPD-Abgeordnete Ralf Holzschuher fügte hinzu, wenn Kurs auf den vollständigen Verzicht auf die Braunkohle genommen werde, dann führe an der Windenergie nichts vorbei. Der Windkraftausbau könne aber nicht gegen den Willen der Einwohner erfolgen. Um deren Zustimmung müsse gerungen werden. Wenn durch die Steuer Geld für Feste oder andere kulturelle Veranstaltungen zusammenkomme, die sonst nicht möglich seien, könnte das die Windkraftgegner milder stimmen.
Holzschuher wies darauf hin, dass die neue Abgabe zunächst nur für neue Windkraftanlagen erhoben werden könnte, nicht für solche, die schon stehen. Aber leistungsfähigere Windräder, die alte Windkraftanlagen ersetzen, würde auch als neue Anlagen gelten. Sollte sich ein Betreiber weigern, die Steuer zu zahlen, würde ihm ein Ordnungsgeld von 100 000 Euro drohen, hieß es.
Bischoff kündigte zu dem Vorhaben eine Anhörung des Landtags an, bei der strittige Fragen erörtert werden sollen. Neben der Variante, jede Anlage pro Jahr mit 10 000 Euro zu belegen, bestünde auch die Möglichkeit, je gewonnener Kilowattstunden 0,1 oder 0,2 Cent abzuzweigen.
Die Energiestrategie 2030 des Landes sieht vor, dass auf zwei Prozent der Landesfläche Windräder gebaut werden können. Laut Bischoff sollen künftig Kommunen dabei mehr Mitspracherechte erhalten. Eine Anhörung im Landtag vor einem Dreivierteljahr habe gezeigt, dass die bisherigen Instrumente nicht ausreichend seien, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Windkraftanlagen zu erhöhen.
Prinzipielle Zustimmung zu der Steuer signalisierten die Grünen. Bislang sei es nicht gelungen, die Kommunen wirkungsvoll an den finanziellen Erträgen der Windkraftanlagen zu beteiligen, sagte Fraktionschef Axel Vogel. Er bezeichnete das als »missliche Situation«. Was die SPD vorschlage, sei »mit Sicherheit eine Variante«, hier Abhilfe zu schaffen. Weil dies aber nur auf Neuanlagen zutreffen könne, müsse ein Weg gefunden werden, wie die Zustimmung zu schon bestehenden Anlagen gestärkt werden könne.
Der Abgeordnete Benjamin Raschke (Grüne) fügte hinzu, ihm erscheine die Summe 10 000 Euro »nicht besonders hoch«. Wichtig sei, dass die jeweilige Kommune der Nutznießer sei und nicht wieder nur die Personen, auf deren Land der Windmast stehe.
Für die CDU stellte der Abgeordnete Jan Redmann einen Antrag vor, demzufolge bei der Errichtung einer Windkraftanlage eine Einmalzahlung an die örtliche Kommunen vorzusehen sei und zusätzlich eine jährliche Zahlung, deren Höhe sich an der Höhe des Windrads und der Leistungsfähigkeit des Generators bemesse. Der Betrag solle sehr stark davon abhängen, ob das Windrad 50 oder 100 Meter hoch sei. Nach gegenwärtiger Rechtslage seien gerade bei großen Windparks die Kommunen nicht die Nutznießer der anfallenden Gewerbesteuern, weil die Betreiberunternehmen ihren Sitz meist ganz woanders haben.