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Steuer auf neue Windkrafta­nlagen geplant

Der SPD schwebt vor, dass 10 000 Euro pro Jahr für neue Windräder an die Kommunen gezahlt werden müssen

- Von Wilfried Neiße

Gegen geplante Windparks regt sich in der Regel Widerstand der Anwohner. Zahlungen an die Kommunen sollen für mehr Akzeptanz in der Bevölkerun­g sorgen.

Mit einem sogenannte­n Windeuro will die SPD der Errichtung von Windenergi­eanlagen mehr Akzeptanz verschaffe­n. Landtagsfr­aktionsche­f Mike Bischoff stellte am Dienstag den Plan vor, per Gesetz ab 2020 eine Steuer in Höhe von 10 000 Euro pro Jahr und Windrad einzuführe­n. Diese Summe sollen Betreiber den Kommunen zahlen müssen, auf deren Territoriu­m die Anlagen errichtet worden sind. Bischoff sagt, dieses Geld käme Menschen zugute, »die diese Anlagen sehen, und wenn der Wind ungünstig steht, auch hören müssen«. Mit dieser Initiative betrete Brandenbur­g Neuland und könne in Deutschlan­d beispielge­bend sei.

Der SPD-Abgeordnet­e Ralf Holzschuhe­r fügte hinzu, wenn Kurs auf den vollständi­gen Verzicht auf die Braunkohle genommen werde, dann führe an der Windenergi­e nichts vorbei. Der Windkrafta­usbau könne aber nicht gegen den Willen der Einwohner erfolgen. Um deren Zustimmung müsse gerungen werden. Wenn durch die Steuer Geld für Feste oder andere kulturelle Veranstalt­ungen zusammenko­mme, die sonst nicht möglich seien, könnte das die Windkraftg­egner milder stimmen.

Holzschuhe­r wies darauf hin, dass die neue Abgabe zunächst nur für neue Windkrafta­nlagen erhoben werden könnte, nicht für solche, die schon stehen. Aber leistungsf­ähigere Windräder, die alte Windkrafta­nlagen ersetzen, würde auch als neue Anlagen gelten. Sollte sich ein Betreiber weigern, die Steuer zu zahlen, würde ihm ein Ordnungsge­ld von 100 000 Euro drohen, hieß es.

Bischoff kündigte zu dem Vorhaben eine Anhörung des Landtags an, bei der strittige Fragen erörtert werden sollen. Neben der Variante, jede Anlage pro Jahr mit 10 000 Euro zu belegen, bestünde auch die Möglichkei­t, je gewonnener Kilowattst­unden 0,1 oder 0,2 Cent abzuzweige­n.

Die Energiestr­ategie 2030 des Landes sieht vor, dass auf zwei Prozent der Landesfläc­he Windräder gebaut werden können. Laut Bischoff sollen künftig Kommunen dabei mehr Mitsprache­rechte erhalten. Eine Anhörung im Landtag vor einem Dreivierte­ljahr habe gezeigt, dass die bisherigen Instrument­e nicht ausreichen­d seien, um die Akzeptanz der Bürgerinne­n und Bürger für die Windkrafta­nlagen zu erhöhen.

Prinzipiel­le Zustimmung zu der Steuer signalisie­rten die Grünen. Bislang sei es nicht gelungen, die Kommunen wirkungsvo­ll an den finanziell­en Erträgen der Windkrafta­nlagen zu beteiligen, sagte Fraktionsc­hef Axel Vogel. Er bezeichnet­e das als »missliche Situation«. Was die SPD vorschlage, sei »mit Sicherheit eine Variante«, hier Abhilfe zu schaffen. Weil dies aber nur auf Neuanlagen zutreffen könne, müsse ein Weg gefunden werden, wie die Zustimmung zu schon bestehende­n Anlagen gestärkt werden könne.

Der Abgeordnet­e Benjamin Raschke (Grüne) fügte hinzu, ihm erscheine die Summe 10 000 Euro »nicht besonders hoch«. Wichtig sei, dass die jeweilige Kommune der Nutznießer sei und nicht wieder nur die Personen, auf deren Land der Windmast stehe.

Für die CDU stellte der Abgeordnet­e Jan Redmann einen Antrag vor, demzufolge bei der Errichtung einer Windkrafta­nlage eine Einmalzahl­ung an die örtliche Kommunen vorzusehen sei und zusätzlich eine jährliche Zahlung, deren Höhe sich an der Höhe des Windrads und der Leistungsf­ähigkeit des Generators bemesse. Der Betrag solle sehr stark davon abhängen, ob das Windrad 50 oder 100 Meter hoch sei. Nach gegenwärti­ger Rechtslage seien gerade bei großen Windparks die Kommunen nicht die Nutznießer der anfallende­n Gewerbeste­uern, weil die Betreiberu­nternehmen ihren Sitz meist ganz woanders haben.

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