AfD bleibt draußen
Gericht: Kein Einzug in den Stiftungsrat Gedenkstätten
Die AfD in Niedersachsens Landtag ist mit ihren Vorstoß, sich in den Stiftungsrat der Gedenkstätten »einzuklagen«, gescheitert. Das von den Rechtspopulisten gegen das Parlament angestrengte Verfahren bleibt erfolglos, besagt das Urteil, das der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Dienstag verkündet hat. Verbände von Holocaust- und anderen Naziopfern müssen nun nicht mehr befürchten, dass im Stiftungsrat, der sich auch um die Gedenkstätten des früheren KZ Bergen-Belsen und der NS-Hinrichtungsstätte Wolfenbüttel kümmert, Rechtslastige agieren.
Bis Einzug der AfD ins Niedersachsenparlament 2017 hatte der Landtag stets fünf Abgeordnete in den Stiftungsrat entsandt. Dies ist ein Gremium, zu dessen Aufgaben es gehört, an die Gräuel des Hitlerregimes, die Verfolgung und Ermordung Andersdenkender und Andersglaubender zu erinnern und vor Diskriminierung zu warnen. Wie können da Abgeordnete mitwirken, in deren Partei zumindest Einzelne die Zeit des Naziterrors verharmlosen, ihn, wie der AfDFraktionsvorsitzende im Bundestag Alexander Gauland als »Vogelschiss« der Geschichte relativieren? Die Frage stellten sich nicht nur KZ-Überlebende angesichts der Befürchtung, auch die Rechtspopulisten könnten einen Landespolitiker in die Stiftung entsenden. Wie das verhindern? Die anderen Parteien wussten einen Ausweg: Im Frühjahr 2018 änderten sie ge-
Die AfD musste das altehrwürdige Justizgebäude mit einer ernüchternden Klatsche verlassen.
gen die Stimmen der AfD das Gesetz, das den Stiftungsrat betrifft, dahingehend, dass der Landtag künftig nur noch vier Mitglieder wählt. Da die AfD für ihren Vorschlag erwartungsgemäß nicht die Zustimmung der übrigen Abgeordneten bekam, blieb sie draußen. SPD, CDU, FDP und Grüne entsandten ihre Mitglieder.
Die AfD grollte und zog vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof, musste aber das altehrwürdige Justizgebäude in Bückeburg am Dienstag mit einer ernüchternden Klatsche verlassen. Erteilt haben sie ihr die Juristen mit ihrem Urteil, das besagt: Die Reduzierung der Vertreter im Stiftungsrat per Gesetzbeschluss ist rechtmäßig.
Das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit laut Niedersächsischer Verfassung betreffe nur das Recht, die politische Arbeit dort so vertreten und umsetzen zu können, wie es dem jeweiligen Stärkeanteil im Landtag entspricht, so das Urteil. Jene Chancengleichheit verpflichte den Landtag jedoch nicht, jeder Fraktion die Entsendung eines Mitglieds in den Stiftungsrat zu ermöglichen, denn: Der Stiftungsrat sei kein Teil des Parlaments, gab der Präsident des Staatsgerichtshofs, Herwig van Nieuwland, in der Urteilsbegründung zu bedenken.
Zudem habe die AfD hinreichend Gelegenheit gehabt, ihre ablehnende Haltung der Gesetzesänderung in die Landtagsdebatte einzubringen, »und sie hat diese Gelegenheit auch genutzt«, so die Juristen. Die nach der Aussprache im Parlament folgenden Abstimmungen über die Mitglieder des Stiftungsrates »sind nach dem Mehrheitsprinzip erfolgt und korrekt verlaufen«, so das Gericht. Nur allein um diese Mehrheit geht es, wer sie bekommt, ist im Stiftungsrat, machte das Gericht deutlich. »Vorgaben für die Wählbarkeit, insbesondere mit Blick auf die Fraktionszugehörigkeit, formuliert das geänderte Stiftungsgesetz nicht«, musste sich die AfD belehren lassen. So gilt in puncto Stiftungsrat für die Rechtspopulisten: Sie müssen draußen bleiben.