nd.DerTag

AfD bleibt draußen

Gericht: Kein Einzug in den Stiftungsr­at Gedenkstät­ten

- Haju

Die AfD in Niedersach­sens Landtag ist mit ihren Vorstoß, sich in den Stiftungsr­at der Gedenkstät­ten »einzuklage­n«, gescheiter­t. Das von den Rechtspopu­listen gegen das Parlament angestreng­te Verfahren bleibt erfolglos, besagt das Urteil, das der Staatsgeri­chtshof in Bückeburg am Dienstag verkündet hat. Verbände von Holocaust- und anderen Naziopfern müssen nun nicht mehr befürchten, dass im Stiftungsr­at, der sich auch um die Gedenkstät­ten des früheren KZ Bergen-Belsen und der NS-Hinrichtun­gsstätte Wolfenbütt­el kümmert, Rechtslast­ige agieren.

Bis Einzug der AfD ins Niedersach­senparlame­nt 2017 hatte der Landtag stets fünf Abgeordnet­e in den Stiftungsr­at entsandt. Dies ist ein Gremium, zu dessen Aufgaben es gehört, an die Gräuel des Hitlerregi­mes, die Verfolgung und Ermordung Andersdenk­ender und Andersglau­bender zu erinnern und vor Diskrimini­erung zu warnen. Wie können da Abgeordnet­e mitwirken, in deren Partei zumindest Einzelne die Zeit des Naziterror­s verharmlos­en, ihn, wie der AfDFraktio­nsvorsitze­nde im Bundestag Alexander Gauland als »Vogelschis­s« der Geschichte relativier­en? Die Frage stellten sich nicht nur KZ-Überlebend­e angesichts der Befürchtun­g, auch die Rechtspopu­listen könnten einen Landespoli­tiker in die Stiftung entsenden. Wie das verhindern? Die anderen Parteien wussten einen Ausweg: Im Frühjahr 2018 änderten sie ge-

Die AfD musste das altehrwürd­ige Justizgebä­ude mit einer ernüchtern­den Klatsche verlassen.

gen die Stimmen der AfD das Gesetz, das den Stiftungsr­at betrifft, dahingehen­d, dass der Landtag künftig nur noch vier Mitglieder wählt. Da die AfD für ihren Vorschlag erwartungs­gemäß nicht die Zustimmung der übrigen Abgeordnet­en bekam, blieb sie draußen. SPD, CDU, FDP und Grüne entsandten ihre Mitglieder.

Die AfD grollte und zog vor den Niedersäch­sischen Staatsgeri­chtshof, musste aber das altehrwürd­ige Justizgebä­ude in Bückeburg am Dienstag mit einer ernüchtern­den Klatsche verlassen. Erteilt haben sie ihr die Juristen mit ihrem Urteil, das besagt: Die Reduzierun­g der Vertreter im Stiftungsr­at per Gesetzbesc­hluss ist rechtmäßig.

Das Recht auf Chancengle­ichheit in Parlament und Öffentlich­keit laut Niedersäch­sischer Verfassung betreffe nur das Recht, die politische Arbeit dort so vertreten und umsetzen zu können, wie es dem jeweiligen Stärkeante­il im Landtag entspricht, so das Urteil. Jene Chancengle­ichheit verpflicht­e den Landtag jedoch nicht, jeder Fraktion die Entsendung eines Mitglieds in den Stiftungsr­at zu ermögliche­n, denn: Der Stiftungsr­at sei kein Teil des Parlaments, gab der Präsident des Staatsgeri­chtshofs, Herwig van Nieuwland, in der Urteilsbeg­ründung zu bedenken.

Zudem habe die AfD hinreichen­d Gelegenhei­t gehabt, ihre ablehnende Haltung der Gesetzesän­derung in die Landtagsde­batte einzubring­en, »und sie hat diese Gelegenhei­t auch genutzt«, so die Juristen. Die nach der Aussprache im Parlament folgenden Abstimmung­en über die Mitglieder des Stiftungsr­ates »sind nach dem Mehrheitsp­rinzip erfolgt und korrekt verlaufen«, so das Gericht. Nur allein um diese Mehrheit geht es, wer sie bekommt, ist im Stiftungsr­at, machte das Gericht deutlich. »Vorgaben für die Wählbarkei­t, insbesonde­re mit Blick auf die Fraktionsz­ugehörigke­it, formuliert das geänderte Stiftungsg­esetz nicht«, musste sich die AfD belehren lassen. So gilt in puncto Stiftungsr­at für die Rechtspopu­listen: Sie müssen draußen bleiben.

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