nd.DerTag

Eine Schlüsself­rage

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Eine Wohnungsve­rwaltung muss einer Mieterin den Zugang zum Hof ermögliche­n.

Ein Mieter muss durch die Übergabe sämtlicher dafür nötiger Schlüssel in die Lage versetzt werden, die Mietsache vertragsge­mäß gebrauchen zu können. Dazu gehört unter Umständen auch der Schlüssel für ein Hoftor, so der Infodienst Recht und Steuern der LBS unter Bezugnahme auf eine Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts Berlin-Charlotten­burg (Az. 224 C 254/17).

Der Fall: Ein Hof mit Fahrradstä­ndern, der zu einer Wohnanlage gehörte, war auf zwei unterschie­dlichen Wegen zu erreichen. Einerseits über mehrere Treppenstu­fen nach unten und oben, anderersei­ts über ein verschloss­enes Tor. Eine Mieterin begehrte einen Schlüssel für das Tor. Sie wies darauf hin, dass sie nach einigen Meniskusop­erationen nicht in der Lage sei, ihr Fahrrad über die Treppenstu­fen hinweg zu tragen. Der Vermieter verweigert­e trotzdem aus Sicherheit­sgründen die Herausgabe eines Schlüssels für das Tor.

Das Urteil: Wenn ein stufenlose­r Zugang zum Hof und damit zum rechtmäßig dort untergeste­llten Rad möglich ist, dann muss dieser der Mieterin durch Übergabe eines Schlüssels auch ermöglicht werden. Die vorgetrage­nen Bedenken zum Thema Sicherheit hätten hier nicht überzeugt, stellte das Gericht fest. Außerdem sei ja prinzipiel­l davon auszugehen, dass die Mieterin das Hoftor nach der Abholung des Fahrrads und auch nach der Abgabe des Fahrrads wieder ordnungsge­mäß verschließ­e. LBS/nd

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