Schlafraubende Laternen
Die bayerische Gemeinde Feldkirchen-Westerham bei Rosenheim muss laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts zwei Straßenlaternen austauschen oder abdunkeln, weil diese die Anwohner vom Schlafen abhalten. Die Anwohner siegten mit ihrer Klage vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht München folgte am 28. November 2018 (Az. M19K17.4863) der Einschätzung eines Gutachtens, das von einer »erheblichen Beeinträchtigung« ausgeht. Es verpflichtete die Gemeinde dazu, Lichtgrenzwerte für die psychologische Belastung einzuhalten. Die Anwältin der Gemeinde kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.
Geklagt hatte ein Ehepaar, das aufgrund des Lichts nicht mehr ungestört schlafen könne. Die zwei Laternen vor seinem Haus wurden 2013 erneuert. Seitdem sei es im Schlafzimmer so hell, dass »wir nur noch in einer von zehn Nächten durchschlafen. Früher war das nie ein Problem«, erklärte Kläger Robert Rypacek vor dem Prozess.
Er und seine Frau versuchen schon seit Jahren, sich gegen die waagerecht strahlenden LED-Birnen zu wehren. Sie wollten nach eigenen Angaben eigentlich gar nicht vor Gericht ziehen. Doch mit Gemeinde und Bürgermeister sei keine Einigung möglich gewesen, sagte der Kläger Rypacek.
Auch als das Ehepaar anbot, die Kosten für einen Umbau selbst zu übernehmen, habe sich die Gemeinde quergestellt. Deren Anwältin begründete das so: Sonst käme jeden Tag jemand ins Rathaus und wolle etwas anderes, auch solle ein Präzedenzfall vermieden werden. Die Gemeinde sieht sich außerdem im Recht, da sie die DINNormen einhalte.