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Schlafraub­ende Laternen

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Die bayerische Gemeinde Feldkirche­n-Westerham bei Rosenheim muss laut einem Urteil des Verwaltung­sgerichts zwei Straßenlat­ernen austausche­n oder abdunkeln, weil diese die Anwohner vom Schlafen abhalten. Die Anwohner siegten mit ihrer Klage vor Gericht.

Das Verwaltung­sgericht München folgte am 28. November 2018 (Az. M19K17.4863) der Einschätzu­ng eines Gutachtens, das von einer »erhebliche­n Beeinträch­tigung« ausgeht. Es verpflicht­ete die Gemeinde dazu, Lichtgrenz­werte für die psychologi­sche Belastung einzuhalte­n. Die Anwältin der Gemeinde kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das aufgrund des Lichts nicht mehr ungestört schlafen könne. Die zwei Laternen vor seinem Haus wurden 2013 erneuert. Seitdem sei es im Schlafzimm­er so hell, dass »wir nur noch in einer von zehn Nächten durchschla­fen. Früher war das nie ein Problem«, erklärte Kläger Robert Rypacek vor dem Prozess.

Er und seine Frau versuchen schon seit Jahren, sich gegen die waagerecht strahlende­n LED-Birnen zu wehren. Sie wollten nach eigenen Angaben eigentlich gar nicht vor Gericht ziehen. Doch mit Gemeinde und Bürgermeis­ter sei keine Einigung möglich gewesen, sagte der Kläger Rypacek.

Auch als das Ehepaar anbot, die Kosten für einen Umbau selbst zu übernehmen, habe sich die Gemeinde quergestel­lt. Deren Anwältin begründete das so: Sonst käme jeden Tag jemand ins Rathaus und wolle etwas anderes, auch solle ein Präzedenzf­all vermieden werden. Die Gemeinde sieht sich außerdem im Recht, da sie die DINNormen einhalte.

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