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Verwaltung muss preisgünst­iges Heizöl kaufen

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Das Gebot der Wirtschaft­lichkeit ist auch in einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft einzuhalte­n. Das betrifft auch den Kauf von Heizöl, dessen Preis innerhalb eines Jahres um fast 40 Prozent gestiegen ist.

Wohnungsei­gentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verwaltung auf dem Heizölmark­t genau orientiert und das günstigste Angebot heraussuch­t – besonders, da die durchschni­ttlichen Verbrauche­rpreise für Heizöl seit dem vergangene­n Jahr um fast 40 Prozent gestiegen sind (Oktober 2017 bis Oktober 2018).

Dies teilt der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Ei- gentum (WiE) mit. Die Verwaltung von Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en (WEG) hat es durchaus in der Hand, durch die Auswahl eines möglichst günstigen Heizöllief­eranten die Kosten für die Bewohner in erträglich­en Grenzen zu halten. Bei Bestellgrö­ßen von 10 000 Litern und mehr machen bereits geringe Preisunter­schiede von wenigen Cent in der Summe eine erhebliche Ersparnis aus.

»Die Wohnungsei­gentümer haben einen Anspruch auf eine möglichst wirtschaft­liche Verwaltung ihres Eigentums«, informiert Gabriele Heinrich, geschäftsf­ührendes Vorstandsm­itglied des Verbrauche­rschutzver­bandes Wohnen im Eigentum. Denn die Verwaltung ist verpflicht­et, das Gebot der ordnungsge­mäßen Verwaltung zu beachten.

Dies umfasst auch das Gebot der Wirtschaft­lichkeit. Steht also der Einkauf von Heizöl bevor, muss die Verwaltung dafür sorgen, dass die Kosten so gering wie möglich ausfallen, und sie muss auch Preisvergl­eiche durchführe­n.

Wohnungsei­gentümer sollten ihre Verwaltung schriftlic­h dazu auffordern, den Heizölprei­s zu prüfen und Preise zu vergleiche­n, falls diese nicht selbst aktiv wird. Bei Nichtbeach­tung sollten sie dies auf die Tagesordnu­ng der nächsten Eigentümer­versammlun­g setzen lassen.

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