Verwaltung muss preisgünstiges Heizöl kaufen
Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzuhalten. Das betrifft auch den Kauf von Heizöl, dessen Preis innerhalb eines Jahres um fast 40 Prozent gestiegen ist.
Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verwaltung auf dem Heizölmarkt genau orientiert und das günstigste Angebot heraussucht – besonders, da die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Heizöl seit dem vergangenen Jahr um fast 40 Prozent gestiegen sind (Oktober 2017 bis Oktober 2018).
Dies teilt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Ei- gentum (WiE) mit. Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) hat es durchaus in der Hand, durch die Auswahl eines möglichst günstigen Heizöllieferanten die Kosten für die Bewohner in erträglichen Grenzen zu halten. Bei Bestellgrößen von 10 000 Litern und mehr machen bereits geringe Preisunterschiede von wenigen Cent in der Summe eine erhebliche Ersparnis aus.
»Die Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf eine möglichst wirtschaftliche Verwaltung ihres Eigentums«, informiert Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum. Denn die Verwaltung ist verpflichtet, das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung zu beachten.
Dies umfasst auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Steht also der Einkauf von Heizöl bevor, muss die Verwaltung dafür sorgen, dass die Kosten so gering wie möglich ausfallen, und sie muss auch Preisvergleiche durchführen.
Wohnungseigentümer sollten ihre Verwaltung schriftlich dazu auffordern, den Heizölpreis zu prüfen und Preise zu vergleichen, falls diese nicht selbst aktiv wird. Bei Nichtbeachtung sollten sie dies auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen.