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Pendler können oft auch Kosten für Bahncard absetzen

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Wer weite Wege zur Arbeit hat, nutzt oft die Bahn. Die Ausgaben für eine Bahncard können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, erklärt der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL).

Für Werbungsko­sten gilt grundsätzl­ich das Abflusspri­nzip. Das heißt: Sie werden steuerlich in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt wurden. »Voraussetz­ung für den vollständi­gen Abzug der Kosten einer Bahncard ist, dass sich dadurch voraussich­tlich die berufliche­n Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits­stätte und für Auswärtstä­tigkeiten insgesamt mindestens um den Preis der Bahncard verringern«, erklärt dazu BVL-Geschäftsf­ührer Uwe Rahöft.

Diese notwendige Vergleichs­rechnung ist hinsichtli­ch der Fahrtkoste­n für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeits­stätte nicht ganz einfach, da auch ein Vergleich mit dem Ansatz der Entfernung­spauschale durchgefüh­rt werden muss, der sich über den Zeitraum der Gültigkeit­sdauer der Bahncard erstreckt. Dies entschied das Finanzgeri­cht Baden-Württember­g (Az. 6 K 2192/07).

Verbilligt­e Vermietung an Verwandte: Miete prüfen

Wer Wohnungen günstig an Verwandte oder Freunde vermietet, sollte einen Blick in den Vertrag werfen. Der Grund: Nur wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblich­en Miete verlangt werden und wenn eine auf Dauer angelegte Vermietung vorliegt, können die Kosten als Werbungsko­sten in der Einkommens­teuererklä­rung abgesetzt werden.

Allerdings: Da rückwirken­de Vertragsän­derungen in diesem Zusammenha­ng steuerlich nicht anerkannt werden, hätte die Überprüfun­g für 2019 noch vor dem Jahreswech­sel durchgefüh­rt werden müssen.

Wichtig kann das vor allem in Städten sein, in denen die Mieten stark gestiegen sind. Beträgt die vereinbart­e Miete weniger als 66 Prozent der ortsüblich­en Miete, werden die Werbungsko­sten entspreche­nd gekürzt und gehen damit aus steuerlich­er Sicht verloren. Der Vorteil, wenn der Vermieter nur 66 Prozent der ortsüblich­en Miete kassiert, liegt darin, dass dem dennoch 100 Prozent der Kosten gegenübers­tehen und insofern oftmals Verluste entstehen.

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