Flixbus darf Paypal-Gebühren nicht auf die Kunden abwälzen
Paypal-Zahlungen sind SEPA-Verfahren gleichgestellt
Nach einem aktuellen Gerichtsurteil dürfen Unternehmen die Gebühren für PaypalZahlungen nicht auf ihre Kunden abwälzen.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München (Az. 17 HK O 7439/18) gegen den Fernbusanbieter Flixbus hervor.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen An- waltshotline (DAH) berichtet, hatte Flixbus online verschiedene Möglichkeiten angeboten, Bustickets zu bezahlen. Wählten Kunden die Zahlung per Paypal aus, stellte das Unternehmen zusätzliche Gebühren in Rechnung. Das ist nicht erlaubt, urteilte das Landgericht.
Viele Unternehmen bieten unterschiedliche Zahlungsoptionen an und lassen diese von Dienstleistern abwickeln. Die erheben dafür Gebühren. Wenn es dabei um Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Sepa-Überweisung geht, dürfen Unternehmen diese Gebühren in Deutschland nicht auf ihre Kunden abwälzen. Die Bundesregierung hatte ein entsprechendes Gebührenverbot erlassen, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Die soll den Zah- lungsverkehr innerhalb der EU vereinfachen.
Bisher galt diese Vorschrift aber nicht für Paypal. Experten argumentierten, dass PaypalZahlungen eben nicht über eine Sepa-Überweisung oder Sepa-Lastschrift erfolgten. Folglich greife das Gebührenverbot hier nicht.
Doch das sahen die Richter vom Landgericht München jetzt anders. Theoretisch können Paypal-Kunden zwar alle Transaktionen mit einem Paypal-Guthaben abwickeln, müssen also keine Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen. In der Praxis liefe das aber meist anders, erklärten die Richter.
»Wer mit Paypal bezahlt, lässt den Betrag sehr oft eben doch von seinem Konto oder der Kreditkarte abbuchen. Diese Ver- fahren unterliegen aber dem Gebührenverbot«, erklärt dazu Rechtsanwältin Silke Acker von der telefonischen Deutschen Anwahltshotline. Flixbus darf seinen Kunden deshalb keine zusätzlichen Kosten für die Bezahlung über Paypal mehr in Rechnung stellen. Und auch die Option »Sofortüberweisung« müssen Kunden kostenlos nutzen können.