nd.DerTag

Familie & Steuern

Lebenspart­ner können rückwirken­d Ehegattens­plitting geltend machen

- Von Dr. Rolf Sukowski

Wer profitiert von der steuerlich­en Zusammenve­ranlagung?

Mit der steuerlich­en Zusammenve­ranlagung können Paare in vielen Fällen erheblich Steuern sparen. Das gilt auch für gleichgesc­hlechtlich­e Paare.

Partner, die ihre Lebenspart­nerschaft in eine Ehe umwandeln, können jetzt unter bestimmten Voraussetz­ungen sogar viele Jahre rückwirken­d das Ehegattens­plitting geltend machen, entschied das Finanzgeri­cht Hamburg (Az. 1 K 92/18).

Zur Zusammenve­ranlagung eingetrage­ner Lebenspart­ner oder gleichgesc­hlechtlich­er Ehepartner

Seit 2013 können auch eingetrage­ne Lebenspart­nerschafte­n das Ehegattens­plitting beantragen. Dies geht auf ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts vom 7. Mai 2013 (Az. 2 BvR 909/06) zurück, dem schließlic­h die Gesetzesän­derung folgte. Paare, die schon vor 2013 verpartner­t waren, wurden jedoch weiterhin getrennt veranlagt.

Jetzt hat allerdings das Finanzgeri­cht Hamburg entschiede­n: Eingetrage­ne Lebenspart­ner, die sich nun für die Ehe entscheide­n, können auch für die Jahre vor 2013 die Zusammenve­ranlagung beantragen. Nach diesem Urteil des Finanzgeri­chts müssen also sogar bestandskr­äftige Steuerbesc­heide aus den Jahren vor 2013 aufgehoben werden.

In dem aktuellen Fall leben die Kläger seit 2001 als eingetrage­ne Lebenspart­ner zusammen. Seit der Gesetzesän­derung 2013 nehmen sie das Ehegattens­plitting in Anspruch. Als im Oktober 2017 das Eheöffnung­sgesetz (Eheöffnung­sG) in Kraft trat, wandelte das Paar seine Lebenspart­nerschaft in eine Ehe um. Jetzt begehrten sie das Ehegattens­plitting auch für die Zeit vor 2013, in denen sie als Lebenspart­ner einzeln veranlagt waren.

Das Finanzgeri­cht Hamburg gab ihnen Recht. Auch wenn die Steuerbesc­heide für die zurücklieg­enden Jahre bereits Bestandskr­aft haben. Jetzt muss allerdings noch der Bundesfina­nzhof über diese Sachlage entscheide­n.

Warum ist die Zusammenve­ranlagung so begehrt?

Zahlreiche Ehepaare können damit zum Teil deutlich Steuern sparen. Die Zusammenve­r- anlagung der Partner lohnt sich, wenn beide unterschie­dlich hohe Einkünfte haben. Je größer der Einkommens­unterschie­d, desto größer ist auch die Steuerersp­arnis durch das Ehegattens­plitting. Der Steuervort­eil ist dann am größten, wenn einer der Partner keinen Arbeitsloh­n bezieht.

Ein Beispiel, das die Steuerersp­arnis bei der Zusammenve­ranlagung verdeutlic­ht: Ein Ehepaar hat ein Gesamteink­ommen von 80 000 Euro. Der eine Ehepartner verdient 20 000 Euro, der andere 60 000 Euro pro Jahr. Die Steuerlast beträgt bei der Zusammenve­ranlagung rund 17 340 Euro. Dagegen müssten die getrennt veranlagte­n Ehepartner rund 1700 Euro mehr zahlen.

Je niedriger das gemeinsame Einkommen ist, desto höher fällt der Steuervort­eil aus – prozentual betrachtet. Je höher das gemeinsame Einkommen ist, desto höher wird der absolute Betrag der Steuerersp­arnis.

Je geringer die Einkommens­unterschie­de zwischen den Partnern, desto weniger wirkt sich das Splittingv­erfahren aus. Hier kann dann die Einzelvera­nlagung unter Umständen größere Vorteile bringen.

Wann lohnt die Zusammenve­ranlagung nicht?

Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein Partner Arbeitsloh­n hat und der andere nur Lohnersatz­leistungen (Arbeitslos­en-, Krankengel­d usw.) oder eine geringe Rente. Grundsätzl­ich sollte man also genau prüfen, ob die getrennte Veranlagun­g womöglich die bessere Option ist.

Ein Ehepaar bzw. eine Lebenspart­nerschaft wird vom Finanzamt automatisc­h zusammen veranlagt. Ist die getrennte Veranlagun­g günstiger, dann müssen die Partner dies bei der Behörde beantragen.

Ein Tipp: Paare sind auf der sicheren Seite, wenn sie einen Lohnsteuer­hilfeverei­n in Anspruch nehmen, um den optimalen Weg für sich zu finden.

Der Autor Dr. Rolf Sukowski ist Leiter der Beratungss­telle Berlin der Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er, Lohnsteuer­hilfeverei­n.

 ?? Foto: dpa/Oliver Berg ?? Die steuerlich­e Zusammenve­ranlagung der Partner lohnt sich, wenn beide unterschie­dlich hohe Einkünfte haben.
Foto: dpa/Oliver Berg Die steuerlich­e Zusammenve­ranlagung der Partner lohnt sich, wenn beide unterschie­dlich hohe Einkünfte haben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany