Mehr Geld, bessere Organisation
Änderungen am Transplantationgesetz sollen Strukturen in den Krankenhäusern stärken – und finden Unterstützung im Bundestag
Nach einer am Donnerstag im Bundestag debattierten Gesetzesänderung soll es in Zukunft leichter für Krankenhäuser sein, Strukturen für die Organspende zu refinanzieren.
Im Bundestag wurde am Donnerstag eine Novelle des Transplantationsgesetzes in erster Lesung beraten. Ziel ist die Gewinnung von mehr Spenderorganen, vor allem durch die bessere Finanzierung entsprechender Strukturen in den Krankenhäusern. Auch die Rolle der Transplantationsbeauftragten an den Kliniken soll nach dem Entwurf aufgewertet wer- den. Sie sollen verstärkt freigestellt, die Krankenhäuser dafür finanziell entschädigt werden. Ärzte in Bereitschaft sollen zu jeder Zeit gewährleisten, dass ein Ausfall der Hirnfunktionen – als eine der Voraussetzungen für eine Organentnahme – festgestellt werden kann. Verbessert werden soll die Betreuung der Angehörigen. Auch sollen Empfänger von Organen die Möglichkeit erhalten, den Angehörigen des Spenders zu danken, ohne dass deren Anonymität verletzt werde.
Grüne, FDP und LINKE unterstützten den Entwurf der Regierungskoalition. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte seine Zustim- mung unter anderem damit, dass unter den heutigen gesetzlichen Bedingungen Kliniken mit einer guten Organisation der Organspende nur Verluste machen könnten.
LINKEN-Abgeordnete Kathrin Vogler unterstützte den Entwurf mit dem Argument, dass alle Prozesse im Zusammenhang mit der Organentnahme von hirntoten Patienten optimiert werden müssten. »Den Stein der Weisen hat Minister Jens Spahn mit seiner ersten Novelle noch nicht gefunden, aber die Richtung stimmt: Transplantationsbeauftragte müssen gestärkt werden. Ferner muss die Sensibilisierung für die Organspende erfolgen, sowie Erkennung, Diagnose und Meldung möglicher Organspender optimiert werden.« LINKE und Grüne halten über den Entwurf hinaus ein zentrales Register für sinnvoll, mit dem Entnahmekrankenhäuser rasch abfragen können, ob der Verstorbene seine Spendenbereitschaft erklärt hat. Den Anstieg bei den Organspenden im vergangenen Jahr wertet Vogler als Resultat gesetzlich vorgeschriebener Veränderungen in den Bundesländern, die schon 2012 beschlossen worden waren, aber erst verzögert umgesetzt wurden. Die Gesundheitspolitikerin hält es sogar für möglich, dass bei der jetzt möglichen Verbesserung der Prozesse um die Organspende die »ethisch sensible und rechtlich heikle Widerspruchsregelung« nicht weiter verfolgt werden müsse.
Noch 9400 Menschen warten hierzulande auf ein Spenderorgan. Die Bundesrepublik gehört bei dem Thema europaweit zu den Schlusslichtern. Unabhängig von den im Parlament eingebrachten Plänen wird derzeit über Fraktionsgrenzen hinweg auch über neue Organspende-Regeln diskutiert. Gesundheitsminister Spahn (CDU) wirbt für eine »doppelte Widerspruchslösung«, nach der jeder automatisch Spender wäre, wenn er oder seine Angehörigen das zuvor nicht abgelehnt haben.