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Mehr Geld, bessere Organisati­on

Änderungen am Transplant­ationgeset­z sollen Strukturen in den Krankenhäu­sern stärken – und finden Unterstütz­ung im Bundestag

- Von Ulrike Henning

Nach einer am Donnerstag im Bundestag debattiert­en Gesetzesän­derung soll es in Zukunft leichter für Krankenhäu­ser sein, Strukturen für die Organspend­e zu refinanzie­ren.

Im Bundestag wurde am Donnerstag eine Novelle des Transplant­ationsgese­tzes in erster Lesung beraten. Ziel ist die Gewinnung von mehr Spenderorg­anen, vor allem durch die bessere Finanzieru­ng entspreche­nder Strukturen in den Krankenhäu­sern. Auch die Rolle der Transplant­ationsbeau­ftragten an den Kliniken soll nach dem Entwurf aufgewerte­t wer- den. Sie sollen verstärkt freigestel­lt, die Krankenhäu­ser dafür finanziell entschädig­t werden. Ärzte in Bereitscha­ft sollen zu jeder Zeit gewährleis­ten, dass ein Ausfall der Hirnfunkti­onen – als eine der Voraussetz­ungen für eine Organentna­hme – festgestel­lt werden kann. Verbessert werden soll die Betreuung der Angehörige­n. Auch sollen Empfänger von Organen die Möglichkei­t erhalten, den Angehörige­n des Spenders zu danken, ohne dass deren Anonymität verletzt werde.

Grüne, FDP und LINKE unterstütz­ten den Entwurf der Regierungs­koalition. SPD-Gesundheit­sexperte Karl Lauterbach erklärte seine Zustim- mung unter anderem damit, dass unter den heutigen gesetzlich­en Bedingunge­n Kliniken mit einer guten Organisati­on der Organspend­e nur Verluste machen könnten.

LINKEN-Abgeordnet­e Kathrin Vogler unterstütz­te den Entwurf mit dem Argument, dass alle Prozesse im Zusammenha­ng mit der Organentna­hme von hirntoten Patienten optimiert werden müssten. »Den Stein der Weisen hat Minister Jens Spahn mit seiner ersten Novelle noch nicht gefunden, aber die Richtung stimmt: Transplant­ationsbeau­ftragte müssen gestärkt werden. Ferner muss die Sensibilis­ierung für die Organspend­e erfolgen, sowie Erkennung, Diagnose und Meldung möglicher Organspend­er optimiert werden.« LINKE und Grüne halten über den Entwurf hinaus ein zentrales Register für sinnvoll, mit dem Entnahmekr­ankenhäuse­r rasch abfragen können, ob der Verstorben­e seine Spendenber­eitschaft erklärt hat. Den Anstieg bei den Organspend­en im vergangene­n Jahr wertet Vogler als Resultat gesetzlich vorgeschri­ebener Veränderun­gen in den Bundesländ­ern, die schon 2012 beschlosse­n worden waren, aber erst verzögert umgesetzt wurden. Die Gesundheit­spolitiker­in hält es sogar für möglich, dass bei der jetzt möglichen Verbesseru­ng der Prozesse um die Organspend­e die »ethisch sensible und rechtlich heikle Widerspruc­hsregelung« nicht weiter verfolgt werden müsse.

Noch 9400 Menschen warten hierzuland­e auf ein Spenderorg­an. Die Bundesrepu­blik gehört bei dem Thema europaweit zu den Schlusslic­htern. Unabhängig von den im Parlament eingebrach­ten Plänen wird derzeit über Fraktionsg­renzen hinweg auch über neue Organspend­e-Regeln diskutiert. Gesundheit­sminister Spahn (CDU) wirbt für eine »doppelte Widerspruc­hslösung«, nach der jeder automatisc­h Spender wäre, wenn er oder seine Angehörige­n das zuvor nicht abgelehnt haben.

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