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Gericht kippt Waffenverb­ot in der Bahn

- Von Nicolas Šustr

Bis 31. Januar hatte die Bundespoli­zei Berlin das Mitführen »gefährlich­er Werkzeuge« im Nahverkehr untersagt. Das Verwaltung­sgericht hat die Verfügung nun kassiert.

Das Verwaltung­sgericht Berlin hat eine Allgemeinv­erfügung der Bundespoli­zei Berlin ausgesetzt. Im Oktober hatte die Behörde ein Verbot zum Mitführen von gefährlich­en Werkzeugen auf zentralen Abschnitte­n des Berliner Bahnnetzes verfügt. Es sollte zunächst bis Ende Januar in den Wochenendn­ächten für die Strecke zwischen Zoologisch­em Garten und Lichtenber­g gelten.

»Wenn die Bundespoli­zei verspricht, im Einzelfall ›Augenmaß und gesunden Menschenve­rstand‹ walten zu lassen, weiß ich immer noch nicht, ob ich mein Taschenmes­ser nun bei mir tragen darf«, sagte Andreas Bogk, einer der Kläger, im Dezember. Er wurde von der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte bei der Klage unterstütz­t (»nd« berichtete).

Die 1. Kammer des Verwaltung­sgerichts äußerte in der am Mittwoch ergangenen Entscheidu­ng »erhebliche Zweifel«, wie es am Donnerstag mitteilte. Unbestimmt sei, unter welchen Voraussetz­ungen ein gefährlich­es Werkzeug »benutzt« werde. Dies gelte auch für die Frage des Mitführens solcher Gegenständ­e »zum häus-

»Das Verbot war viel zu schwammig und unsauber.« Jens Wieseke, Fahrgastve­rband IGEB

lichen Gebrauch«. Auch genüge die Verfügung nicht den Anforderun­gen an die Prognose für das Eintreten einer Gefahr. Schließlic­h richte sich die Allgemeinv­erfügung an den falschen Adressaten­kreis, denn von Personen, die Werkzeuge nicht in gefährlich­er Weise benutzten, gehe keine Gefahr aus.

Der Berliner Fahrgastve­rband IGEB begrüßt das Urteil. »Das Verbot war viel zu schwammig und unsauber«, so der stellvertr­etende Vorsitzend­e Jens Wieseke. Gegen die Entscheidu­ng hat die Bundespoli­zei bereits Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht BerlinBran­denburg eingelegt.

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