Gericht kippt Waffenverbot in der Bahn
Bis 31. Januar hatte die Bundespolizei Berlin das Mitführen »gefährlicher Werkzeuge« im Nahverkehr untersagt. Das Verwaltungsgericht hat die Verfügung nun kassiert.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei Berlin ausgesetzt. Im Oktober hatte die Behörde ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen auf zentralen Abschnitten des Berliner Bahnnetzes verfügt. Es sollte zunächst bis Ende Januar in den Wochenendnächten für die Strecke zwischen Zoologischem Garten und Lichtenberg gelten.
»Wenn die Bundespolizei verspricht, im Einzelfall ›Augenmaß und gesunden Menschenverstand‹ walten zu lassen, weiß ich immer noch nicht, ob ich mein Taschenmesser nun bei mir tragen darf«, sagte Andreas Bogk, einer der Kläger, im Dezember. Er wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bei der Klage unterstützt (»nd« berichtete).
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts äußerte in der am Mittwoch ergangenen Entscheidung »erhebliche Zweifel«, wie es am Donnerstag mitteilte. Unbestimmt sei, unter welchen Voraussetzungen ein gefährliches Werkzeug »benutzt« werde. Dies gelte auch für die Frage des Mitführens solcher Gegenstände »zum häus-
»Das Verbot war viel zu schwammig und unsauber.« Jens Wieseke, Fahrgastverband IGEB
lichen Gebrauch«. Auch genüge die Verfügung nicht den Anforderungen an die Prognose für das Eintreten einer Gefahr. Schließlich richte sich die Allgemeinverfügung an den falschen Adressatenkreis, denn von Personen, die Werkzeuge nicht in gefährlicher Weise benutzten, gehe keine Gefahr aus.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt das Urteil. »Das Verbot war viel zu schwammig und unsauber«, so der stellvertretende Vorsitzende Jens Wieseke. Gegen die Entscheidung hat die Bundespolizei bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg eingelegt.