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Warten auf den Präzedenzf­all

Landesarbe­itsgericht weist Klage von Bauarbeite­r der Mall of Berlin ab

- Von Johanna Treblin

Ein Berufungsg­ericht hat am Donnerstag die Klage eines rumänische­n Bauarbeite­rs des Einkaufsze­ntrums Mall of Berlin abgewiesen. Nächste Etappe ist das Bundesarbe­itsgericht.

Einig waren sich alle: Diesen Termin hätte man sich sparen können. Über vier Jahre nach dem Bau des Einkaufsze­ntrums Mall of Berlin nahe dem Potsdamer Platz und nach mehr als drei Jahren mit mehreren Gerichtsve­rfahren stehen rumänische Bauarbeite­r noch immer ohne ihren 2014 erarbeitet­en Lohn da. Am Donnerstag befasste sich nun erneut das Landesarbe­itsgericht mit dem Fall.

Nicolae Hurmuz hatte die Baufirma HGHI Leipziger Platz GmbH und Co. KG auf eine Zahlung von 4775,20 Euro mit Unterstütz­ung der Basisgewer­kschaft FAU verklagt. Das Arbeitsger­icht Berlin hatte die Klage im Mai 2018 abgewiesen, Hurmuz ging in Berufung. Die Richterin am Landesarbe­itsgericht bestätigte am Donnerstag das Urteil, ließ aber eine Revision am Bundesarbe­itsgericht in Erfurt zu.

Damit hatten alle Beteiligte­n gerechnet. Selbst die Richterin machte deutlich, dass sie sich den Termin gerne gespart hätte. Schließlic­h wurde ein ähnlicher Fall von der gleichen Richterin mit gleichem Ausgang bereits im Januar 2018 verhandelt. Ovidiu Mandrila wartet seitdem auf einen Termin vor dem Bundesarbe­itsgericht. Diesen hätte Klägeranwa­lt Klaus Stähle gerne abgewartet, bevor die Berufung von Hurmuz behandelt wird. Das lehnte die Beklagtens­eite aber ab.

Dass Mandrila und Hurmuz ihre Löhne zustehen, ist längst gericht- lich entschiede­n. Begleichen sollen hätten diese allerdings die Subunterne­hmen, bei denen sie damals angestellt waren. Eines meldete jedoch Insolvenz an, die Vertreter des anderen haben sich aus dem Staub gemacht.

Dass Hurmuz und Mandrila nun gegen den Bauherrn klagen und vor das Bundesarbe­itsgericht ziehen, ist in der Branche unüblich. Die Masche, sich mit dem Kettenbeau­ftragen von Subunterne­hmen aus der Verantwort­ung zu stehlen, hingegen nicht. Ebenso wenig, wie osteuropäi­sche Arbeiter zu beschäftig­en, die das deutsche Arbeitsrec­ht nicht kennen und sich deshalb selten wehren.

Sollte das Bundesarbe­itsgericht im Sinne der Bauarbeite­r entscheide­n, würde es einen Präzedenzf­all schaffen – und allen künftigen Arbeitern auf deutschen Baustellen zu einer besseren Absicherun­g verhelfen.

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