Warten auf den Präzedenzfall
Landesarbeitsgericht weist Klage von Bauarbeiter der Mall of Berlin ab
Ein Berufungsgericht hat am Donnerstag die Klage eines rumänischen Bauarbeiters des Einkaufszentrums Mall of Berlin abgewiesen. Nächste Etappe ist das Bundesarbeitsgericht.
Einig waren sich alle: Diesen Termin hätte man sich sparen können. Über vier Jahre nach dem Bau des Einkaufszentrums Mall of Berlin nahe dem Potsdamer Platz und nach mehr als drei Jahren mit mehreren Gerichtsverfahren stehen rumänische Bauarbeiter noch immer ohne ihren 2014 erarbeiteten Lohn da. Am Donnerstag befasste sich nun erneut das Landesarbeitsgericht mit dem Fall.
Nicolae Hurmuz hatte die Baufirma HGHI Leipziger Platz GmbH und Co. KG auf eine Zahlung von 4775,20 Euro mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU verklagt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Klage im Mai 2018 abgewiesen, Hurmuz ging in Berufung. Die Richterin am Landesarbeitsgericht bestätigte am Donnerstag das Urteil, ließ aber eine Revision am Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.
Damit hatten alle Beteiligten gerechnet. Selbst die Richterin machte deutlich, dass sie sich den Termin gerne gespart hätte. Schließlich wurde ein ähnlicher Fall von der gleichen Richterin mit gleichem Ausgang bereits im Januar 2018 verhandelt. Ovidiu Mandrila wartet seitdem auf einen Termin vor dem Bundesarbeitsgericht. Diesen hätte Klägeranwalt Klaus Stähle gerne abgewartet, bevor die Berufung von Hurmuz behandelt wird. Das lehnte die Beklagtenseite aber ab.
Dass Mandrila und Hurmuz ihre Löhne zustehen, ist längst gericht- lich entschieden. Begleichen sollen hätten diese allerdings die Subunternehmen, bei denen sie damals angestellt waren. Eines meldete jedoch Insolvenz an, die Vertreter des anderen haben sich aus dem Staub gemacht.
Dass Hurmuz und Mandrila nun gegen den Bauherrn klagen und vor das Bundesarbeitsgericht ziehen, ist in der Branche unüblich. Die Masche, sich mit dem Kettenbeauftragen von Subunternehmen aus der Verantwortung zu stehlen, hingegen nicht. Ebenso wenig, wie osteuropäische Arbeiter zu beschäftigen, die das deutsche Arbeitsrecht nicht kennen und sich deshalb selten wehren.
Sollte das Bundesarbeitsgericht im Sinne der Bauarbeiter entscheiden, würde es einen Präzedenzfall schaffen – und allen künftigen Arbeitern auf deutschen Baustellen zu einer besseren Absicherung verhelfen.