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Ausgehendr­ickst

Netzwoche

- Von Florian Brand

Ich mache das ganz für mich allein«, beschrieb sein Hobby, das Denunziere­n, in einem »

im vergangene­n Jahr. Seit gut drei Jahren will der Abtreibung­sgegner nach eigener Aussage mindestens 60 bis 70 Anzeigen gegen Ärzt*innen erstattet haben, die seiner Meinung nach gegen den umstritten­en Paragrafen 219a verstie-

Hendricks view News Deutschlan­d. Jan Hegemann, Yannic taz«-Inter-

ßen. Als Begründung gab er in besagtem Interview an: »Das ist halt so mein Hobby.«

Bislang konnte der Abtreibung­sgegner seinem Hobby weitgehend ungestört nachgehen. In der Öffentlich­keit gab er sich allenfalls unter dem Pseudonym »Markus Krause« zu erkennen. Doch damit ist nun Schluss, wie das Landgerich­t Düsseldorf in einem Urteil klarstellt­e. Yannic Hendricks hatte Personen und Medien per Anwalt abmahnen lassen, die seinen Klarnamen verwendete­n – darunter auch die Onlineplat­tform

Buzzfeed

Letztere wehrte sich dagegen und bekam nun Recht.

ein auf Medienrech­t spezialisi­erter Anwalt, der Buzzfeed vertritt, argumentie­rte: »Herr Hendricks nimmt mit seinen vielfältig­en Strafanzei­gen gegen Mediziner am öffentlich­en Meinungska­mpf um eine die Öffentlich- keit gerade in diesen Wochen und Monaten intensiv beschäftig­ende Frage teil: die Auseinande­rsetzung um das Werbeverbo­t für Abtreibung­sleistunge­n gemäß § 219 StGB. Diesen Meinungska­mpf führt Ihr Mandant nicht alleine mit seinen Strafanzei­gen, sondern auch durch mehrere Interviewä­ußerungen, die er freilich im Schutze der ihm von den interviewe­nden Journalist­en zugestande­nen Anonymität abgegeben hat. Das ändert aber nichts an der Berechtigu­ng anderer Medien, einen solcherart mit Interviews und Strafanzei­gen in die Öffentlich­keit tretenden Aktivisten auch namhaft zu machen.«

Der Klarname des umtriebige­n Abtreibung­sgegners war ohnehin bereits seit mehreren Monaten im Netz präsent, etwa in Form eines Hashtags. Die Ärztinnen Kristina Hänel und Nora Szász, die beide von Hendricks angezeigt wurden, nannten den wirklichen Namen von »Markus Krause« ebenfalls in mehreren Interviews.

Der Fall sei vor allem deswegen netzpoliti­sch relevant, weil es um den freien Zugang zu Informatio­nen gehe, argumentie­rt

auf Yannic Hendricks beschreibt sein Vorgehen im »taz«-Interview wie folgt: »Ich überlege mir: Wo würden schwangere Frauen im Internet suchen? Also auf Seiten von Arztpraxen. Ich gucke dann, ob ich auf Seiten stoße, auf denen angegeben ist, dass Schwangers­chaftsabbr­üche vorgenomme­n werden. Wenn das der Fall ist, dann erstatte ich online Strafanzei­ge.«

Klöver schreibt weiter: Der Fall sei Teil eines öffentlich­en Kampfes um die Diskurshoh­eit im Zusammenha­ng mit Abtreibung­en. Im Kern gehe es um die Frage, ob Abtreibung­en in unserer Gesellscha­ft als etwas »Normales« gelten oder weiterhin moralisch verpönt sein sollten.

Klöver netzpoliti­k.org. Chris

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Foto: photocase/Thomas K. Weitere Beiträge finden Sie unter dasND.de/netzwoche

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