Gut gemeintes Kita-Gesetz
Kritik an Abschaffung der Elternbeiträge reißt nicht ab
Der Handlungsbedarf in den Kindergärten ist nach wie vor groß. Noch immer ist es für Eltern vielerorts schwierig, einen Betreuungsplatz zu finden. Manchmal fehlen auch Erzieherinnen, so dass Plätze unbesetzt bleiben. Es sind Wachstumsprobleme, die eine Steuerung der Politik – und Investitionen bedürfen.
Die Bundesregierung hat dafür ein Gesetz ausgearbeitet, das den wohlklingenden Namen »GuteKita-Gesetz« trägt. Mit 5,5 Milliarden Euro will der Bund die Länder bis 2022 bei einer Verbesserung der Kinderbetreuung unterstützen. Seit Februar verhandelt das Familienministerium mit den Bundesländern über Zielvereinbarungen. Wenn diese mit allen 16 Ländern stehen, sollen die Bundesmittel fließen.
Das Gesetz lässt den Ländern viel Freiheit, wie sie die Mittel einsetzen können. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) beschrieb es einmal wie einen Baukasten mit verschiedenen Instrumenten, woraus sich die Länder bedienen könnten. Die Voraussetzungen seien in den einzelnen Ländern nämlich sehr unterschiedlich. In Baden-Württemberg sind die Personalschlüssel etwa deutlich besser als in Mecklenburg-Vorpommern, dafür besuchen dort aber mehr Kinder eine Kita. Die Länder wüssten am besten, was für sie notwendig sei, so die Ministerin.
Kritik an dem vage ausgestalteten Gesetz äußerte die Erziehungsgewerkschaft GEW: »Problematisch ist, dass es keine gemeinsamen Standards gibt, an denen sich die Qualität in den Einrichtungen orientiert«, sagte Björn Köhler aus dem GEW-Hauptvorstand dem »nd«. Daher sei es schwierig, gleichwertige Bedingungen in den Kitas zu schaffen.
An der guten Absicht des Gesetzes hat Anette Stein von der Bertelsmann-Stiftung zwar nichts auszusetzen. Die Bildungsexpertin hält aber die »Kombination eines Qualitätsgesetzes mit Beitragssenkungen« für problematisch. »Denn die dafür vorgesehenen Mittel reichen bei Weitem nicht aus«, erklärte sie dem »nd«. Die Stiftung hat errechnet, dass für die Schaffung einer kompletten Beitragsfreiheit sowie einer Verbesserung der Qualität, die kindgerecht wäre, rund 15 Milliarden Euro jährlich notwendig wären.
Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern den Trend, ganze Jahrgänge von den Elternbeiträgen zu befreien. Davon rät die Stiftung ab und befürwortet stattdessen eine soziale Staffelung. Familien, die unterhalb des Armutsrisikos leben, sollten von den Beiträgen ausgenommen werden. Das würde nach Berechnung der Stiftung 730 Millionen Euro jährlich kosten.