Die Fluggastrechte nach Insolvenz von Germania Müssen Männer Frauenparkplätze frei halten?
Fluggastrechte
Angesichts der Insolvenz der Fluggesellschaft Germania fordern Verbraucherschützer eine bessere Absicherung der Kunden. Eine Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften, die bei einer Pleite Kunden helfe, sei noch immer nicht beschlossen, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller. Er appellierte an die Politik, endlich zu handeln. »Trotz der Erfahrungen mit der Insolvenz von Air Berlin haben Bundesregierung und EU nichts unternommen. Das rächt sich nun.« Den Germania-Kunden drohe nun »immenser Schaden«.
Auch der ADAC forderte eine Festschreibung des Insolvenzschutzes für Fluggäste, wie sie für Pauschalreisen bereits existiere. Alternativ bestehe die Möglichkeit, Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, beim Ticketverkauf eine Versicherung für den Ticketpreis und die Rückbeförderung mit anzubieten. Dadurch werde beim Verbraucher ein Risikobewusstsein geweckt und zugleich eine Lösung auf freiwilliger Basis geschaffen.
Fluggastrechte unterschiedlich: Buchung entscheidend
Nach dem Insolvenzantrag der Airline Germania haben betroffene Fluggäste unterschiedliche Rechte. Entscheidend ist dabei, wie sie gebucht haben.
Besonders hart trifft es Reisende, die nicht über einen Veranstalter gebucht haben. Veranstaltergäste hätten »die besseren Karten«, weil der Anbieter für sie eine Ersatzbeförderung organisieren muss, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer dagegen direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, müsse sich »nun auf den Totalverlust des Ticketpreises einstellen«.
Was gilt im Falle von Pauschalurlaubern?
Für Pauschalurlauber sind die Flüge ein Teil des Reisevertrags. Hier trage der Anbieter das Insolvenzrisiko bei Leistungserbringern wie Airlines allein, so die Verbraucherschützer. »Wenn die Pauschalreise gestrichen wird, erhalten die Betroffenen ihr Geld zu- rück«, so die Reiseexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Pauschalurlauber mit Germania-Ticket sollten daher den Veranstalter kontaktieren. Bei vielen Reiseveranstaltern liefen kurz nach Bekanntwerden des
Insolvenzantrages bereits die Bemühungen auf Hochtouren, Gäste auf andere Airlines umzubuchen. Die Unternehmen versuchten »alles, dies für die Reisenden so verträglich wie möglich zu gestalten«, erklärte Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin.
Zu den Anbietern, die Fluggäste nach und nach umbuchen, gehörten nach eigenen Angaben die Tui, die Marken der DER Touristik (darunter ITS und Jahn Reisen), die von Tho- mas Cook (darunter Neckermann und Bucher Reisen) sowie Schauinsland Reisen, Alltours und FTI. Eventuell anfallende Kosten – zum Beispiel für eine Zusatzübernachtung an einem Urlaubsort – würden übernommen, teilten mehrere Veranstalter mit. Umgebucht würden betroffene Gäste zum Beispiel auf Flugverbindungen mit der Condor, Eurowings und Tuifly, hieß es bei DER Touristik.
Welche Rechte haben Direktbucher?
Weniger weit reichen die Rechte von Direktbuchern, die ihre Tickets nicht als Teile eines Reisepakets erworben haben, erklärt Sabine Fischer-Volk. »Denen geht es wesentlich schlechter, weil es leider keine Insolvenzsicherungspflicht für Airlines gibt.«
Solche Reisende müssten sich selbst um Ersatzflüge kümmern und ein zweites Mal für Tickets bezahlen. Zwar könnten sie später versuchen, aus der Insolvenzmasse diese Auslagen sowie Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung erstattet zu bekommen. »Eine Rückzahlung ist aber relativ unwahrscheinlich«, schätzt Fischer-Volk die Lage ein. »Das wissen wir aus vergangenen Pleiten wie bei Air Berlin.«
Wer als Direktbucher kurz vor einer mit Germania geplanten Reise steht und nun überlegt, diese abzusagen, sollte dabei eines bedenken: Weitere gebuchte Leistungen wie Hotelübernachtungen und ein Mietwagen am Ziel stehen ja zur Verfügung und müssten in jedem Fall bezahlt werden – selbst wenn die Anreise an den Urlaubsort nunmehr unterbleibt.