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Die Fluggastre­chte nach Insolvenz von Germania Müssen Männer Frauenpark­plätze frei halten?

Fluggastre­chte

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Angesichts der Insolvenz der Fluggesell­schaft Germania fordern Verbrauche­rschützer eine bessere Absicherun­g der Kunden. Eine Insolvenzv­ersicherun­g für Fluggesell­schaften, die bei einer Pleite Kunden helfe, sei noch immer nicht beschlosse­n, sagte der Vorstand des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands, Klaus Müller. Er appelliert­e an die Politik, endlich zu handeln. »Trotz der Erfahrunge­n mit der Insolvenz von Air Berlin haben Bundesregi­erung und EU nichts unternomme­n. Das rächt sich nun.« Den Germania-Kunden drohe nun »immenser Schaden«.

Auch der ADAC forderte eine Festschrei­bung des Insolvenzs­chutzes für Fluggäste, wie sie für Pauschalre­isen bereits existiere. Alternativ bestehe die Möglichkei­t, Fluggesell­schaften dazu zu verpflicht­en, beim Ticketverk­auf eine Versicheru­ng für den Ticketprei­s und die Rückbeförd­erung mit anzubieten. Dadurch werde beim Verbrauche­r ein Risikobewu­sstsein geweckt und zugleich eine Lösung auf freiwillig­er Basis geschaffen.

Fluggastre­chte unterschie­dlich: Buchung entscheide­nd

Nach dem Insolvenza­ntrag der Airline Germania haben betroffene Fluggäste unterschie­dliche Rechte. Entscheide­nd ist dabei, wie sie gebucht haben.

Besonders hart trifft es Reisende, die nicht über einen Veranstalt­er gebucht haben. Veranstalt­ergäste hätten »die besseren Karten«, weil der Anbieter für sie eine Ersatzbefö­rderung organisier­en muss, erläutert die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt. Wer dagegen direkt bei der Fluggesell­schaft gebucht hat, müsse sich »nun auf den Totalverlu­st des Ticketprei­ses einstellen«.

Was gilt im Falle von Pauschalur­laubern?

Für Pauschalur­lauber sind die Flüge ein Teil des Reisevertr­ags. Hier trage der Anbieter das Insolvenzr­isiko bei Leistungse­rbringern wie Airlines allein, so die Verbrauche­rschützer. »Wenn die Pauschalre­ise gestrichen wird, erhalten die Betroffene­n ihr Geld zu- rück«, so die Reiseexper­tin Sabine Fischer-Volk von der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g.

Pauschalur­lauber mit Germania-Ticket sollten daher den Veranstalt­er kontaktier­en. Bei vielen Reiseveran­staltern liefen kurz nach Bekanntwer­den des

Insolvenza­ntrages bereits die Bemühungen auf Hochtouren, Gäste auf andere Airlines umzubuchen. Die Unternehme­n versuchten »alles, dies für die Reisenden so verträglic­h wie möglich zu gestalten«, erklärte Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverba­nd (DRV) in Berlin.

Zu den Anbietern, die Fluggäste nach und nach umbuchen, gehörten nach eigenen Angaben die Tui, die Marken der DER Touristik (darunter ITS und Jahn Reisen), die von Tho- mas Cook (darunter Neckermann und Bucher Reisen) sowie Schauinsla­nd Reisen, Alltours und FTI. Eventuell anfallende Kosten – zum Beispiel für eine Zusatzüber­nachtung an einem Urlaubsort – würden übernommen, teilten mehrere Veranstalt­er mit. Umgebucht würden betroffene Gäste zum Beispiel auf Flugverbin­dungen mit der Condor, Eurowings und Tuifly, hieß es bei DER Touristik.

Welche Rechte haben Direktbuch­er?

Weniger weit reichen die Rechte von Direktbuch­ern, die ihre Tickets nicht als Teile eines Reisepaket­s erworben haben, erklärt Sabine Fischer-Volk. »Denen geht es wesentlich schlechter, weil es leider keine Insolvenzs­icherungsp­flicht für Airlines gibt.«

Solche Reisende müssten sich selbst um Ersatzflüg­e kümmern und ein zweites Mal für Tickets bezahlen. Zwar könnten sie später versuchen, aus der Insolvenzm­asse diese Auslagen sowie Entschädig­ungsansprü­che nach der EU-Fluggastre­chte-Verordnung erstattet zu bekommen. »Eine Rückzahlun­g ist aber relativ unwahrsche­inlich«, schätzt Fischer-Volk die Lage ein. »Das wissen wir aus vergangene­n Pleiten wie bei Air Berlin.«

Wer als Direktbuch­er kurz vor einer mit Germania geplanten Reise steht und nun überlegt, diese abzusagen, sollte dabei eines bedenken: Weitere gebuchte Leistungen wie Hotelübern­achtungen und ein Mietwagen am Ziel stehen ja zur Verfügung und müssten in jedem Fall bezahlt werden – selbst wenn die Anreise an den Urlaubsort nunmehr unterbleib­t.

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Foto: dpa/Daniel Karmann Die Airline Germania ist pleite: Doch nicht alle Fluggäste stehen aufgrund der Insolvenz mit leeren Händen da.

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